Bestellung von Geburtsurkunden

Hinweis:

Die Personenstandsregister werden vom Standesamt nur innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfrist von

  • 110 Jahren für Geburtenregister
  • 80 Jahre für Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
  • 30 Jahre für Sterberegister

aktuell gehalten.

Einträge vor der genannten Jahresfrist werden beim Stadtarchiv Schorndorf geführt.

Bestellung von Personenstandsurkunden mit Bankeinzugsermächtigung

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