Recht und Formalitäten

Der Ehevertrag als Absicherung für alle, die ganz sicher gehen wollen

Keine Frage: Es ist nicht besonders romantisch, wenn man schon vor der Eheschließung das Scheitern der Verbindung in Erwägung zieht und daher einen Ehevertrag ausarbeitet. Dennoch ist es ratsam, mit dem Partner über diese Möglichkeit zu sprechen, da ein notarieller Ehevertrag vor allem die Bereiche regelt, die nach einer Trennung für Probleme und Auseinandersetzungen sorgen können.

Was wird im Ehevertrag geregelt?

Durch einen Ehevertrag können Ehegatten vor oder nach der Heirat vor einem Notar ihre güterrechtlichen Verhältnisse einvernehmlich regeln.

Ohne Ehevertrag leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der „Zugewinngemeinschaft“, das heißt jeder Ehegatte behält sein vor und in der Ehe erworbenes Vermögen. Auch gibt es keine gesetzliche Haftung für Schulden des anderen Ehegatten.

Im Gegensatz zur Gütertrennung wird jedoch bei einer Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs (= Zugewinn) in Geld ausgeglichen. Während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erworbenes Vermögen bleibt hiervon ausgenommen.

Durch Ehevertrag kann die gesetzliche Zugewinngemeinschaft modifiziert werden zum Beispiel können einzelne Vermögensgegenstände vom Zugewinn ausgenommen werden. Das empfiehlt sich insbesondere für betriebliches Vermögen, um den Bestand eines Unternehmens im Falle einer Scheidung nicht zu gefährden.

Der Ehevertrag gibt den Ehegatten auch die Möglichkeit, Vorsorge für den Scheidungsfall zu treffen, soweit es die Vermögensauseinandersetzung, das Sorgerecht für Kinder, den nachehelichen Unterhalt und den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften (zum Beispiel Rente) betrifft.

Durch Ehevertrag kann die gesetzliche Zugewinngemeinschaft auch ausgeschlossen und stattdessen Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart werden. Gütertrennung bietet sich an bei vermögensunabhängigen Ehegatten.

Die Beratung durch den Notar stellt sicher, dass der Ehevertrag auf die persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute passend zugeschnitten wird.

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