Den Alten Friedhof neu beleben

Alter Friedhof Schorndorf

Im Zuge der Neufassung der Friedhofssatzung wurde der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger – Grabpatenschaften auf dem Alten Friedhof zu ermöglich – umgesetzt. Ein gutes halbes Jahr nach in Krafttreten der Friedhofssatzung ist es nun so weit und die ersten Grabpatenschaften werden abgeschlossen.

Mit einer Grabpatenschaft trägt man ein Stück dazu bei die Schorndorfer Geschichte zu erhalten und gleichzeitig den Friedhof neu zu beleben. Der Alte Friedhof wurde 1839 angelegt und bis 1930 für alle Beisetzungen genutzt. Berühmte Schorndorfer Persönlichkeiten wie der Ministerpräsident Dr. Reinhold Maier und die Malerin Ina Krämer haben hier Ihre letzte Ruhestätte gefunden. Außerdem ist der Alte Friedhof mitten in Schorndorf ein schattiges Plätzchen an warmen Sommertagen. Die angelegten Wege durch den Friedhof und Sitzmöglichkeiten laden zum verweilen ein.

Mit der schrittweisen Umsetzung der Friedhofssatzung kann man nun Grabpate auf dem Alten Friedhof werden.

Hier können Sie einsehen welche Gräber für eine Patenschaft zur Verfügung stehen:

zum Friedhofsplan

Häufig gestellte Fragen

Als Grabpate/-patin übernimmt man die Pflege eines historischen Grabes auf dem Alten Friedhof. Die Grabstätte kann im Rahmen der Friedhofssatzung bepflanzt werden und sollte dem Ort des Alten Friedhofs entsprechen. Veränderungen und Instandsetzungen an Grabmalen dürfen nur in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und dem Denkmalamt vorgenommen werden. Für die Übernahme einer Patenschaft müssen keine Gebühren entrichtet werden. Je Grabstätte kann eine Grabpatenschaft übernommen werden, für eine Grabpatenschaft kann es bis zu zwei Paten geben. 
Bei einem eintretenden Sterbefall eines Paten kann dieser als Urne in dem Grab der Patenschaft beigesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann die üblichen Regeln der Friedhofssatzung. Die Beisetzungsgebühr sowie eine Grabnutzungsgebühr für ein Urnengrab müssen dann entrichtet werden. Das Grab muss dann für die Ruhezeit von 15 Jahren erhalten und gepflegt werden, gleich wie bei einer regulären Grabstätte. Auf Wunsch kann ein Grabmal mit dem Namen des Verstorbenen angebracht werden.
Am Besten informiert man sich über den digitalen Friedhofsplan welche Gräber als Patengrab zur Verfügung stehen. Die Nummern dieser Gräber kann man sich notieren und die Wunschpatengräber am besten per E-Mail an die Friedhofsverwaltung (friedhof(at)schorndorf.de) senden und sein Interesse an einer Patenschaft bekunden. Diese beantwortet gerne weitere Fragen und sendet die Vereinbarung über eine Patenschaft zu.
Der Alte Friedhof ist in sechs Blöcke mit römischen Zahlen eingeteilt. Diese helfen bei der Orientierung auf dem Alten Friedhof. Die Grabnummern sind zu Beginn mit der jeweiligen Blocknummer versehen. Bspw. liegt das Grab 53005 im Block V.

Alternativ kann man sich auch anhand des digitalen Plans auf dem Gelände orientieren.