Mietspiegel

Der Deutsche Mieterbund (DMB)-Mieterverein Waiblingen und Umgebung e.V. (eingetragener Verein) (Beratungsstelle Schorndorf), der Haus-/Wohnungs- und Grundeigentümerverein Schorndorf und Umgebung e.V. (eingetragener Verein) sowie die Stadtverwaltung Schorndorf haben gemeinsam, mit Unterstützung des EMA-Instituts für empirische Marktanalysen, den neuen Mietspiegel für Schorndorf erstellt.

In Schorndorf handelt es sich seit 2020 um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Der erste qualifizierte Mietspiegel Schorndorfs vom 4. Dezember 2020 wurde fortgeschrieben und der neue qualifizierte Mietspiegel 2022 ist seit dem 1.Dezember 2022 bis zum 30. November 2024 gültig.

Der Mietspiegel gibt das Mietpreisgefüge für den freifinanzierten Wohnraum wieder und möchte es transparent darstellen. Er ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen, die den Vertragsparteien die Möglichkeit bietet, in eigener Verantwortung die Miete entsprechend der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu vereinbaren.

Der Mietspiegel ist auch für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Grundlage für eine Mietfestsetzung, die für diesen Wohnungsbestand nach der städtischen Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen einen Abzug von 15 Prozent von der ortsüblichen Vergleichsmiete festlegt.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Der Mietspiegel sowie ein Onlinerechner stehen Ihnen zur kostenfreien Anwendung zur Verfügung:

Qualifizierter Mietspiegel Schorndorf herunterladen (PDF 1 MB)

Zum Mietspiegel-Onlinerechner

Der Mietspiegel kann auch bei der Stadtinfo im Rathaus am Marktplatz oder bei der Zentralen Auskunft im Künkelin-Rathaus in der Urbanstraße 24 abgeholt werden.

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Kosten/Leistung

Der aktuelle Mietspiegel ist kostenlos bei der Stadt Schorndorf erhältlich.
Bei Zusendungswunsch ist ein frankierter Rückumschlag beizufügen.

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Weitere Hinweise

Die Stadtverwaltung Schorndorf steht für allgemeine Auskünfte zur Anwendung zur Verfügung. Eine Einzelfallbewertung oder Rechtsberatung kann durch die Stadtverwaltung nicht erfolgen.
Kontakt: mietspiegel(at)schorndorf.de

Auskünfte zum Mietspiegel werden vom Mieterverein und Haus-/Wohnungs- und Grundeigentümerverein an ihre Mitglieder gegeben.

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Zugehörigkeit zu