Mietspiegel

Der neue qualifizierte Mietspiegel für Schorndorf 2025 ist fertig und steht zum Download bereit. Auch der online-Rechner steht weiterhin zur Verfügung und kann angewendet werden.

Er wurde in Zusammenarbeit mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen erstellt.

Die Anerkennung vom Deutschen Mieterbund – Mieterverein Waiblingen und Umgebung e.V. sowie dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Schorndorf und Umgebung e.V. ist erfolgt, so dass der Mietspiegel gemäß § 558d BGB als qualifizierter Mietspiegel gilt.

Er tritt ab dem 15.07.2025 in Kraft und ist für zwei Jahre bis zum 14.07.2027 gültig.

Der Mietspiegel gibt das Mietpreisgefüge für den freifinanzierten Wohnraum wieder und möchte es transparent darstellen. Er ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen, die den Vertragsparteien die Möglichkeit bietet, in eigener Verantwortung die Miete entsprechend der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu vereinbaren.
Ein qualifizierter Mietspiegel muss gemäß § 558 d BGB nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde und/ oder von den Interessensvertretern der Mieter und Vermieter oder anerkannt werden. Die Gültigkeit besteht für zwei Jahre.

Der Mietspiegel ist auch für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Grundlage für eine Mietfestsetzung. Für diesen Wohnungsbestand gilt nach der städtischen Satzung über die Höhe der zulässigen Miete für geförderte Wohnungen eine Höchstmiete, die maximal 20 Prozent unter dem Mittelwert des zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Vorhabens geltenden Schorndorfer Mietspiegels sein darf.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Der Mietspiegel sowie ein Onlinerechner stehen Ihnen zur kostenfreien Anwendung zur Verfügung:

Qualifizierter Mietspiegel Schorndorf 2025 herunterladen (PDF 0,6 MB)

Dokumentation der Mietspiegelerstellung (PDF 4 MB)

Online-Rechner

Der Mietspiegel kann auch bei der Stadtinfo im Rathaus am Marktplatz oder bei der Zentralen Auskunft im Künkelin-Rathaus in der Urbanstraße 24 abgeholt werden.

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Kosten/Leistung

Der aktuelle Mietspiegel ist kostenlos bei der Stadt Schorndorf erhältlich.
Bei Zusendungswunsch ist ein frankierter Rückumschlag beizufügen.

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Weitere Hinweise

Die Stadtverwaltung Schorndorf steht für allgemeine Auskünfte zur Anwendung zur Verfügung. Eine Einzelfallbewertung oder Rechtsberatung kann durch die Stadtverwaltung nicht erfolgen.
Kontakt: mietspiegel(at)schorndorf.de

Auskünfte zum Mietspiegel werden vom Mieterverein und Haus-/Wohnungs- und Grundeigentümerverein an ihre Mitglieder gegeben.

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Zugehörigkeit zu