Bebauungspläne

Verbindliche Bauleitpläne


Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes setzen die Bebauungspläne rechtsverbindlich fest, wie in einem räumlich abgegrenzten Bereich die einzelnen Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind.

Ein Bebauungsplan trifft Aussagen zu
  • überbaubaren Grundstücksflächen
  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Bebauungsform und
  • Geschosshöhe.
Er bestimmt die Lage von Verkehrswegen, Grünanlagen und Sportplätzen. Seine Inhalte werden durch Text und Planzeichnung festgesetzt und schriftlich begründet.

Im Allgemeinen dient der Bebauungsplan als Grundlage zur Beurteilung und Genehmigung von Bauanträgen.

Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Er stellt Ortsrecht da und ist daher für den Bürger verbindlich.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt in der Regel in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch vorgeschrieben sind. Dazu gehören auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Planauslegung von vier Wochen jeweils mit der Möglichkeit, während der Auslegungsfrist Anregungen vorzubringen. Dies können Sie schriftlich oder mündlich beim Stadtplanungsamt. In besonderen Fällen ist auch ein verkürztes Bebauungsplanverfahren möglich.

Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren     Rechtskräftige Bebauungspläne