Unsere zahlreichen Gewässer in Schorndorf prägen unser Landschaftsbild, die Stadt mit Ihren Teilorten und sind ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens. Unsere Fließgewässer erfüllen vielfältige Aufgaben nicht nur als Lebensraum, zur Trinkwassergewinnung und Hochwasserschutz, sondern auch als Erholungsgebiet.
Gewässerschau
Wir unterscheiden Gewässer nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung sowie den Bedürfnissen der Unterhaltung und Hochwasserrelevanz in Gewässer erster und zweiter Ordnung: Gewässer erster Ordnung sind beispielsweise Bundeswasserstraßen und Gewässer aus der Anlage 1 des Wassergesetzes Baden-Württemberg, beispielsweise der Neckar. Für die Unterhaltung an Gewässern 2. Ordnung in Schorndorf ist der Fachbereich Infrastruktur gemeinsam mit den Zentralen Diensten Schorndorf verantwortlich. Gewässer zweiter Ordnung sind beispielsweise die Wieslauf oder der Schornbach. Es besteht die gesetzliche Pflicht mindestens alle fünf Jahre eine Gewässerschau durchzuführen. Für die Gewässer 1. Ordnung - in Schorndorf betrifft dies die Rems - liegt die Zuständigkeit beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Bei der Gewässerschau wird das Gewässer einschließlich Ufer und Gewässerumfeld besichtigt. Dies dient zur Feststellung von Gefahren am Gewässer, unzulässiger Nutzung oder anderer Mängel. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll festgehalten und Mängel im Rahmen der Gewässerunterhaltung beseitigt.
Weiterführende Informationen zur Gewässerschau
Gewässerrandstreifen
Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktion der oberirdischen Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen. Beispielsweise stellen Grüngutablagerungen ein Abflusshindernis dar, da das Grüngut im Falle eines Hochwassers mitgerissen werden und Brücken oder Verdolungen verstopfen kann. Durch das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Wassergesetz Baden-Württemberg wurde erstmalig der Gewässerrandstreifen im Innenbereich eingeführt. Der Innenbereich ist im bebauten Bereich innerhalb der Ortsteile (Zusammenhang bebauter Ortsteile §34 Baugesetzbuch).
In Baden-Württemberg hat der Gewässerrandstreifen eine Breite von fünf Meter im Innenbereich und zehn Meter im Außenbereich beidseitig am Gewässer. Gemessen wird dieser bei flachen Ufern ab der Mittelwasserlinie und bei steilen Böschungen ab der Oberkante der Böschung. In dem Bereich des Gewässerrandstreifens gibt es Verbote, die einzuhalten sind. So sind zum Beispiel die Errichtung baulicher Anlagen wie Gartenhäuschen oder Zäunen im Gewässerrandstreifen oder das Entfernen von Bäumen und Sträuchern nicht gestattet.
Eine Zusammenfassung, was im Gewässerrandstreifen erlaubt und verboten ist können Sie folgendem Flyer entnehmen: Flyer herunterladen (PDF 2,92 MB)
Wie wird der Gewässerrandstreifen bemessen?
Die Stadt Schorndorf hat nach §29 Absatz 6 Wassergesetz (WG) Baden-Württemberg ein gesetzliches Vorkaufsrecht an Grundstücken, auf welchen sich Gewässerrandstreifen der Gewässer zweiter Ordnung (beispielsweise Wieslauf und Schornbach) befinden. Die Stadt übt dieses Vorkaufsrecht insbesondere in Gebieten aus, an denen ein Durchkommen und Pflegen des Gewässerrandstreifens mit Maschinen und Geräten durch bestehende Bebauung kaum möglich ist. Aber Achtung! Auch wenn der Gewässerrandstreifen nicht im Eigentum der Stadt Schorndorf ist, sind die städtischen MitarbeiterInnen zur Pflege ermächtigt.
Hochwasserschutz
Hochwasser treten immer häufiger auf. Jahreszeitlich bedingt vor allem im Frühjahr. Sie können aber auch ganzjährig vorkommen. Das letzte große Hochwasser ereignete sich im Januar 2019. Durch den Einstau von zwei Hochwasserrückhaltebecken vom Wasserverband Rems und dem Einsatz der Feuerwehr, Zentralen Dienste, Stadtentwässerung/Kläranlage, Stadtwerke und Fachbereich Infrastruktur blieb die Lage unter Kontrolle.
Auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale können Sie jederzeit die Pegelstände für Schorndorf abrufen und beobachten:
Pegel Schorndorf – Bauhof
Pegel Schorndorf – Wieslauf
Unter folgendem Link können Sie sich die aktuelle Hochwassergefahrenkarte mit den entsprechenden Überschwemmungsgebieten bei Hochwasser für Schorndorf anzeigen lassen:
Aktuelle Hochwassergefahrenkarte
Der Wasserverband Rems ist ein Zusammenschluss aller Gemeinden an der Rems und sorgt für den überörtlichen Hochwasserschutz, denn Hochwasser macht keinen Halt vor den Stadtgrenzen und ist somit eine Gemeinschaftsaufgabe. Mit dem Bau der Hochwasserrückhaltebecken wird hier ein wichtiger Beitrag dazu geleistet.
Bauliche Vorsorge
Jede Person ist verpflichtet im Rahmen der Möglichkeiten für sich geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Bereits in der Planung eines Bauvorhabens ist das Hochwasserrisiko zu bedenken. Weiterführende Informationen, wie Sie sich bei Ihrem Neubau oder Umbau vor Hochwasser schützen können finden Sie hier. Für bestehende Gebäude gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Schutz nachzurüsten.
Weiterführende Informationen zum Thema Hochwasser
Der Fachbereich Infrastruktur und die Stadtentwässerung Schorndorf unterstützen und beraten Sie gerne. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite in der rechten Spalte.
Starkregen
Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt, intensiv regnet. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen beziehungsweise auch Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als zehn Millimeter beziehungsweise in sechs Stunden mehr als 20 Millimeter Regen fallen. Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden. Denn im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.
Die genaue Entstehung von Starkregenereignissen und den daraus folgenden Überschwemmungen sind wissenschaftlich noch nicht ganz erkundet. Es wird vermutet, dass zum einen der Klimawandel eine Rolle spielt: Lange Trockenwetterperioden, wärmere Temperaturen und ungünstige Abflussverhältnisse, bevorzugt an Hanglagen, begünstigen Starkregen-Überschwemmungen.
Um die Gefahren frühzeitig zu erkennen, erstellt die Stadt Schorndorf derzeit eine Starkregengefahrenkarte. Sobald die Starkregengefahrenkarte vorliegt, werden weitere Informationen hierzu veröffentlicht.
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Wie kann ich mich vor Starkregen schützen?