In dieser Rubrik finden Sie Informationen über verschiedene Geld-Leistungen, die Sie in schwierigen Lebenslagen erhalten können.
Sie finden auch Informationen rund um Anträge für Leistungen.
Sie finden auch Informationen rund um Anträge für Leistungen.
Asylbewerber-Leistungen
Für Personen im Asylverfahren (Gestattung oder Duldung).Dafür zuständig:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Ausländeramt
Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 501-1172
Jobcenter (Arbeitslosengeld II)
Für Personen mit Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis), Personen mit Abschiebeverbot oder subsidiärem Schutz.→ nur wenn Sie arbeiten können (also keine körperlichen, psychischen Beeinträchtigungen haben)
Dafür zuständig:
Jobcenter Rems-Murr
Karlstraße 3, 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 4004-772
Sozialhilfe
Für Personen mit Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis), Personen mit Abschiebeverbot oder subsidiärem Schutz.→ nur wenn Sie nicht arbeiten können (also körperliche, psychische Beeinträchtigungen haben) oder das Rentenalter erreicht haben
Dafür zuständig:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Amt für Soziales und Teilhabe
Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 501-1373
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Aber nur, wenn Sie keine Jobcenter-Leistungen oder Sozialleistungen erhalten.
Weitere Informationen
Anträge bei:
Stadtverwaltung Schorndorf
Fachbereich Familie und Soziales
Herr Dietrich, Frau Adamowitsch, Frau Dalaklidou
Karlstraße 15, 1.OG
73164 Schorndorf
Telefon: 07181 602-3304 oder 3305 oder 3306
Weitere Informationen
Anträge bei:
Stadtverwaltung Schorndorf
Fachbereich Familie und Soziales
Herr Dietrich, Frau Adamowitsch, Frau Dalaklidou
Karlstraße 15, 1.OG
73164 Schorndorf
Telefon: 07181 602-3304 oder 3305 oder 3306
- Kindergeld und KiZ (Zuschlag zum Kindergeld)
Antrag bei:
Familienkasse Ludwigsburg
Stuttgarter Straße 55, 71638 Ludwigsburg
Telefon: 0800 4555530
E-Mail: familienkasse-baden-württemberg-ost(at)arbeitsagentur.de - Elterngeld und Elternzeit
Antrag bei:
L-Bank Familienförderung
76113 Karlsruhe
Tipps
- Weitere Infos zu den Leistungen für Familien im Familien-Checkheft
- Weiter Angebote in der Rubrik Familie, Frauen, Kinder & Jugendliche und im Familienwegweiser.
Tafelladen der Arbeiterwohlfahrt (Lebensmittel)
→ Bekommen Sie nur mit einem Tafel-Ausweis. Den Ausweis erhalten Sie nur, wenn Sie einen Nachweis über Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Asylbewerber-Leistungen, et cetera vorlegenGrabenstraße 28, 73614 Schorndorf
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 13 bis 17 Uhr
www.tafel-schorndorf.de
Schorndorfer Radl der Arbeiterwohlfahrt (Fahrräder)
→ Bekommen Sie nur mit einem Tafel-Ausweis.Wiesenstraße 64, 73614 Schorndorf
Öffnungszeiten: Donnerstag von 14 bis 17 Uhr
www.schorndorf-hilft.de
Erlacher Höhe Strandgut
Hohenstaufenstraße 9, 73614 SchorndorfÖffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch, Freitag von 10 bis 16 Uhr
Donnerstag 10 bis 18 Uhr
www.erlacher-hoehe.de
In Deutschland müssen Sie in vielen Situationen Anträge stellen. Ohne Antrag bekommen Sie keine Leistungen (wie zum Beispiel Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld).
Das heißt: Sie müssen ein Formular ausfüllen. Das Formular müssen Sie unterschreiben. Oft müssen Sie noch verschiedene Unterlagen vorlegen (zum Beispiel Kopie Ausweis, Mietverträge, Unterlagen vom Arbeitgeber).
Wo gibt es die Anträge?
Die Anträge bekommen Sie von der Behörde, von der Sie die Leistungen erhalten oder im Internet.
Sie sind sich unsicher, welche Behörde für Ihren Antrag zuständig ist?
Dann fragen Sie bei der Stadtverwaltung Schorndorf nach oder schauen Sie im Internet.
Stadtverwaltung Schorndorf
Marktplatz 1, 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 602-0
E-Mail: stadt(at)schorndorf.de
Ausfüllhilfe
Familienzentrum
Karlstraße 19, 2. OG, 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 87700
E-Mail: familienzentrum(at)schorndorf.de
Form
Die meisten Anträge in Deutschland sind „förmlich“.Das heißt: Sie müssen ein Formular ausfüllen. Das Formular müssen Sie unterschreiben. Oft müssen Sie noch verschiedene Unterlagen vorlegen (zum Beispiel Kopie Ausweis, Mietverträge, Unterlagen vom Arbeitgeber).
Wo gibt es die Anträge?
Die Anträge bekommen Sie von der Behörde, von der Sie die Leistungen erhalten oder im Internet.
Sie sind sich unsicher, welche Behörde für Ihren Antrag zuständig ist?
Dann fragen Sie bei der Stadtverwaltung Schorndorf nach oder schauen Sie im Internet.
Stadtverwaltung Schorndorf
Marktplatz 1, 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 602-0
E-Mail: stadt(at)schorndorf.de
Mitwirkungspflicht
Ein wichtiges Wort ist „Mitwirkungspflicht“. Das heißt, Sie müssen zum Beispiel:- Mitarbeiten,
zum Beispiel – rechtzeitig Unterlagen nachreichen, die die Behörde von Ihnen verlangt
– Regelmäßig Ihre Post im Briefkasten lesen und darauf schnell reagieren - Erreichbar sein, zum Beispiel per Post und Telefon
- Änderungen in Ihrem Leben mitteilen, zum Beispiel wenn Sie umziehen, heiraten oder Arbeit finden
- Termine einhalten
Ausfüllhilfe
Familienzentrum
Karlstraße 19, 2. OG, 73614 Schorndorf
Telefon: 07181 87700
E-Mail: familienzentrum(at)schorndorf.de
Tipps
- Meistens bekommen Sie Leistungen nur für eine bestimmte Zeit, zum Beispiel für ein Jahr.
Wenn Sie länger als ein Jahr Leistungen möchten, müssen Sie nochmal einen Antrag stellen („Weiterbewilligungsantrag“). - Sie können einen Widerspruch einlegen, wenn Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden sind. Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen.
- Hier finden Sie ein Beispiel dafür, wie man den Antrag für Arbeitslosengeld II stellt.
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