Häufig gestellte Fragen

Sterbefall, was ist zu tun?

Todesfall in der Familie, was ist zu tun?

Wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, haben Angehörige beziehungsweise die Personen, die die verstorbene Person auffinden, die Pflicht, einen Arzt oder Notarzt zu benachrichtigen. Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.

Wer hilft im Sterbefall?

Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbefallanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass das Bestattungsunternehmen bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer registriert sein muss. Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.

Wo wird der Sterbefall angezeigt?

Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten folgenden Werktag nach dem Todestag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Kann man sich beerdigen lassen ohne Konfession?

Für eine Bestattung auf den Schorndorfer Friedhöfen ist keine religiöse Konfession notwendig. Für muslimische Bürger existiert auf Wunsch ein spezielles Grabfeld auf dem Neuen Friedhof Schorndorf.

Kann ich die Trauerfeier von „meinem“ Pfarrer vornehmen lassen?

Die Stadt Schorndorf macht keine Vorschriften darüber, wer eine Trauerfeier leiten darf. Dies können Sie selbst oder in Absprache mit Ihrem Bestattungsunternehmen frei wählen.

Kann ich als Auswärtiger in Schorndorf beigesetzt werden?

Nach § 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung der Friedhofssatzung (PDF 4,2 MB) können in Schorndorf nur Bürger Schorndorfs oder Personen, die ihren Wohnsitz in Schorndorf aufgrund einer Aufnahme in ein Alten- oder Pflegeheim aufgegeben haben, beigesetzt werden. Auswärtige Personen können nur in besonderen Fällen und auf Antrag in Schorndorf bestattet werden.

Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es in Schorndorf?

Die verschiedenen Bestattungsarten können Sie unserer Bestattungsbroschüre entnehmen oder sich gerne in der Friedhofsverwaltung beraten lassen.

Was ist der Garten der Erinnerung?

Der Garten der Erinnerung ist ein Grabfeld, welches in Zusammenarbeit mit lokalen Gärtnerei- und Steinmetzbetrieben von der Stadt angelegt wurde. Für eine Bestattung im Garten der Erinnerung benötigen die Angehörigen Verträge mit der Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner sowie der Genossenschaft Netzwerk Stein. Bei Interesse berät Sie das Friedhofsteam der Stadt Schorndorf gerne. In diesen Fällen entfällt die Grabpflege durch die Angehörigen.

Wo befinden sich die Friedhöfe?

Hier finden Sie eine Liste der Schorndorfer Friedhöfe.

Kann ich nach einer Erdbestattung noch eine Urne beisetzen?

Ja, dies ist in dieser Reihenfolge möglich, wenn es sich um ein Wahlgrab und nicht um ein Reihengrab handelt. In Reihengrabstätten kann nur jeweils eine Person bestattet werden.

Sind anonyme Bestattungen möglich?

Ja, in Schorndorf sind anonyme Bestattungen möglich.

Die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet und die Beisetzungen finden ohne Beisein von Trauergästen sowie ohne Hinweis auf den Zeitpunkt der Bestattung statt.

Wer hilft bei der Trauerbewältigung?

Trauer ist eine natürliche Reaktion, die nicht unterdrückt werden sollte. Den meisten Trauernden hilft es, darüber zu reden und sich an die verstorbene Person zu erinnern. Dies kann mit guten Freunden sowie Familienmitgliedern oder auch im Kreise ebenfalls Betroffener, beispielsweise in einem Trauergesprächskreis oder Trauercafé geschehen. Scheuen Sie sich auch nicht, bei körperlichen Beeinträchtigungen Ihren Hausarzt gezielt auf professionelle therapeutische Hilfe anzusprechen.

Grabpflege

Was muss ich beachten, um eine Grabanlage errichten zu können?

Die Errichtung einer Grabanlage ist genehmigungspflichtig und muss sich nach den Gestaltungsvorschriften der Friedhofssatzung (PDF 4,2 MB) richten.

In der Regel übernimmt der Steinmetzbetrieb, den Sie mit der Errichtung des Grabmals beauftragt haben, die Beantragung bei der Friedhofsverwaltung.

Gibt es Vorschriften über die Gestaltung eines Grabsteines?

Es gibt in der Friedhofssatzung (PDF 4,2 MB) Vorschriften über die Maße von Grabmalen. Die Beratung kann bei einem zugelassenen Steinmetz erfolgen.

Gibt es Beisetzungsmöglichkeiten ohne Pflegepflicht?

Ja, bei Beisetzungen in einem Baumgrab, einem Rasengrab oder einer Stele gibt es keine Pflegepflicht. Zusätzlich gibt es Gräber, bei denen automatisch ein Pflegevertrag mit einem ansässigen Gärtner geschlossen werden muss (vergleiche „Garten der Erinnerung“).

Sie können aber auch eigenständig einen Gärtner beauftragen, der dann die Grabpflege für Sie übernimmt.

Kann ich mein Grab durch die Friedhofsverwaltung pflegen lassen?

Es gibt Grabformen, die von Ihnen keine Grabpflege verlangen (Baumgrab, Rasengrab, Stele, Garten der Erinnerung). Bei den anderen Grabformen empfehlen wir die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei, wenn Sie Ihr Grab nicht selbst pflegen können oder möchten. Die Stadtverwaltung selbst führt keine Grabpflege durch.

Ungepflegte Nachbargrabstätten

Ungepflegte Nachbargrabstätten können Sie der Friedhofsverwaltung am Neuen Friedhof Schorndorf melden. Dann wird der oder die Nutzungsberechtigte kontaktiert und auf die Grabpflegepflicht hingewiesen. Wenn nötig werden weitere Schritte eingeleitet.

Was muss ich wissen über mein Grab?

Wie lange läuft mein Grab?

Verschiedene Grabarten haben verschiedene Laufzeiten. Bei Erdgräbern beträgt die Ruhezeit mindestens 20 Jahre, bei Urnengräbern mindestens 15 Jahre. Reihengräber laufen immer so lange wie die Ruhezeit der jeweiligen Grabart ist. In Fällen von Wahlgräbern (Erd- oder Urnenwahlgräbern) ist eine kostenpflichtige Verlängerung der Laufzeit in der Regel möglich.

Das Grab läuft ab, was kann ich tun?

Bei Wahlgräbern können Sie entweder die Nutzungszeit verlängern oder das Grab zurückgeben. Die Nutzungszeit eines Reihengrabs kann nicht verlängert werden.

Bei Wahlgräbern erhält der/die Nutzungsberechtigte ein Schreiben mit einem Antwortbogen, durch den das weitere gewünschte Vorgehen der Gemeinde mitgeteilt werden soll.

Innerhalb der gesetzten Frist können die Angehörigen das Grabmal und Pflanzen vom Grab entfernen. Alles was sich nach Ablauf der Frist noch auf dem Grab befindet wird abgeräumt und entsorgt.

Wie erfahre ich, ob das Grab abgelaufen ist?

Der oder die Nutzungsberechtigte wird im Laufe des Jahres, in dem das Grab abläuft rechtzeitig angeschrieben. Es ist daher wichtig, bei einem Umzug der Friedhofsverwaltung die neue Adresse mitzuteilen.

Was ist der Unterschied zwischen Nutzungszeit und Ruhezeit?

Die Nutzungszeit an einer Grabstätte beschreibt den Zeitraum, in dem die Grabstätte genutzt werden darf. Die Ruhezeit wiederum beschreibt den Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf. Für die Zeit der Ruhezeit gilt die Totenruhe.

Welche Rechte und Pflichten entstehen bei Übernahme vom Nutzungsrecht?

Der/die Nutzungsberechtigte einer Grabstätte bestimmt (im Rahmen der städtischen Friedhofssatzung (PDF 4,2 MB)),  welche Personen in der Grabstätte beerdigt werden dürfen sowie wie das Grab angelegt und gestaltet wird.

Aus dem Nutzungsrecht entspringt aber auch die Pflicht, das Grab ständig angemessen zu pflegen und die hierbei entstehenden Kosten zu übernehmen. Weiterhin entsteht dadurch eine Pflicht zur Sicherstellung der Standsicherheit der aufgestellten Grabmale.

Welche Folgen hat die Rückgabe eines Grabnutzungsrechts?

Die Rückgabe hat die gleichen Folgen wie ein Ablaufen der Nutzungszeit ohne Verlängerung. Danach sind nicht nur die Pflichten, sondern auch die Rechte des Nutzungsberechtigten an der Grabstätte erloschen.

An welchen Grabstätten kann das Nutzungsrecht verlängert werden?

Die Verlängerung des Nutzungsrechts ist grundsätzlich nur bei Wahlgräbern möglich. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht jedoch nicht. Rechte an Reihengräbern können nicht verlängert werden.

Wie kann ich das Nutzungsrecht verlängern?

Wahlgräber können ohne Vorliegen eines Bestattungsfalles auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung verlängert werden. Bei weiteren Bestattungen in ein bereits vorhandenes Wahlgrab muss die Nutzungszeit mindestens auf die Länge der Ruhezeit des/der letzten Verstorbenen verlängert werden.

Weitere Fragen

Kann ich mein Grab aussuchen?

Reihengräber werden grundsätzlich der Reihe nach vergeben und können nicht frei gewählt werden. Bei Wahlgräbern können Sie (momentan nur auf dem Neuen Friedhof) aus einer kleinen Auswahl freier, vorgeplanter Gräber auswählen. Die Friedhofsverwaltung berät Sie gerne.

Steht der Name auf dem Grab?

In Schorndorf gibt es keine grundsätzliche Grabmalpflicht. Bei jedem Grab gibt es die Möglichkeit ein Grabmal oder einen Namen in irgendeiner Form anzubringen. Die Ausnahme dazu bildet das anonyme Grabfeld. Bei einigen Grabarten ist die Art des Grabmals vorgeschrieben.

Kann ich jetzt schon eine Grabstelle kaufen?

Es ist möglich, das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab schon zu Lebzeiten zu erwerben. Die Nutzungszeit beginnt mit Erwerb und muss gegebenenfalls kostenpflichtig verlängert werden, um die Einhaltung der Ruhezeit zu gewährleisten.

Was kostet eine Grabstelle und für wie viele Jahre ist sie belegt?

Alle Kosten der Stadt können Sie der Friedhofssatzung (PDF 4,2 MB) entnehmen. Darin sind etwaige Kosten für Steinmetze, Gärtner oder ähnliche Kosten noch nicht enthalten.

Die Dauer der Belegung hängt von der Grabart ab und kann der Bestattungsbroschüre entnommen werden.

Gibt es einen Plan, welche Gräber verfügbar sind?

Einen öffentlich einsehbaren Plan dieser Art gibt es nicht. Die Friedhofsverwaltung berät Sie gerne, welche Gräber und Grabarten verfügbar sind.

Was passiert mit Urnen in Stelen oder Urnenwänden nach Ablauf der Ruhefrist?

Die Urnen verlassen niemals den Friedhof. In Schorndorf werden diese pietätsvoll an eine andere Stelle innerhalb des Friedhofs umgebettet, um eine ewige Ruhe zu gewährleisten. Dies passiert erst nach Ende der Nutzungszeit und in der Regel erst bei Neubelegung der Grabstätte nach einer zusätzlichen Pietätszeit.

Wann nach der Bestattung werden die Wegplatten gelegt und wer legt diese?

Die Wegplatten werden in Abteilungen mit besonderen Gestaltungsvorschriften von den Zentralen Diensten der Stadt Schorndorf gelegt. Dies kann allerdings je nach Zeitpunkt der Bestattung sowie Witterungsverhältnissen zwölf bis 18 Monaten dauern. Grund hierfür ist, dass sich das Grab in der ersten Zeit und während der ersten Frostperiode absenkt und dadurch Schäden an den Platten verursacht werden können. Daher kann das Platten legen erst nach einer gewissen Zeit und nach der ersten Frostperiode erfolgen.