Hinweis:
Die Personenstandsregister werden vom Standesamt nur innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fortführungsfrist von
- 110 Jahren für Geburtenregister
- 80 Jahre für Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
- 30 Jahre für Sterberegister
aktuell gehalten.
Einträge vor der genannten Jahresfrist werden beim Stadtarchiv Schorndorf geführt.