Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schorndorf - Winterbach in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2012 beschlossene 1. Punktuelle Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans 2015 Schorndorf - Winterbach (Änderung der Wohnbaufläche W32 und der Ausgleichsfläche A13 Gemarkung Weiler) mit Erlass vom 07.01.2013 / Az. 21-2511.1/Schorndorf gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt.
Die Punktuelle Änderung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung am 31.01.2013 in den Schorndorfer Nachrichten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Winterbach wirksam.
Die Punktuelle Änderung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung am 31.01.2013 in den Schorndorfer Nachrichten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Winterbach wirksam.