1. Punktuelle Änderung: Änderung der Wohnbaufläche W32 und der Ausgleichsfläche A13, Gemarkung Weiler

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schorndorf - Winterbach in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2012 beschlossene 1. Punktuelle Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans 2015 Schorndorf - Winterbach (Änderung der Wohnbaufläche W32 und der Ausgleichsfläche A13 Gemarkung Weiler) mit Erlass vom 07.01.2013 / Az. 21-2511.1/Schorndorf gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt.

Die Punktuelle Änderung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung am 31.01.2013 in den Schorndorfer Nachrichten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Winterbach wirksam.