Stadtnachricht

Stadt erhält Fördergelder für Flüchtlingsbeauftragte/n


„Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserem Antrag auf die Fördergelder erfolgreich waren und bedanken uns beim Integrationsministerium für die wichtige Unterstützung“, sagt Oberbürgermeister Matthias Klopfer. Die Stelle wird im Januar ausgeschrieben.

Pressemitteilung des Ministeriums für Integration Baden-Württemberg

Seit dem Jahr 2013 unterstützt das Land mit der Verwaltungsvorschrift (VwV) Integration die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene. Kreise, Städte, Gemeinden und freie Träger können sich mit Projekten zur Stärkung kommunaler Strukturen, zur Elternbeteiligung am Bildungsweg ihrer Kinder oder zur Verbesserung der Teilhabe für eine Förderung des Landes bewerben. „Der anhaltende Zugang von Flüchtlingen nach Baden-Württemberg stellt nicht nur das Land vor große Herausforderungen, sondern vor allem auch Kreise, Städte und Gemeinden. Die Aufgabe gewinnt an Gewicht, Flüchtlinge so aufzunehmen, dass Konflikte mit der Bevölkerung möglichst vermieden und der Zusammenhalt der Gesellschaft gestärkt werden“, sagte Ministerin Bilkay Öney heute (22. Dezember 2015).

Das Ministerium für Integration unterstützt die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgabe und nutzt dafür sein Förderprogramm VwV-Integration. Bereits im August 2015 hat es Kommunen und kommunale Landesverbände darüber informiert, dass auch die Einrichtung von Flüchtlingsbeauftragten oder die Aufstockung der Stellen von Integrationsbeauftragten zu diesem Zweck gefördert werden können.

Der entsprechende Fördertatbestand sieht eine dreijährige Förderung für die Einrichtung oder Aufstockung einer zentralen Ansprechstelle der Kommune vor. Diese soll im Flüchtlingsbereich zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für alle Flüchtlingsangelegenheiten sein. Sie soll die Tätigkeit der vielen ehrenamtlich Engagierten koordinieren und die Flüchtlingsarbeit bündeln und mitsteuern.

Dieses Angebot für die Förderrunde 2016 ist bei den Kommunen auf sehr großes Interesse gestoßen. Damit die Flüchtlingsbeauftragten rasch ihre Tätigkeit aufnehmen können, hat die 16-köpfige Jury, die Empfehlungen zu Förderungen nach der VwV-Integration abgibt, auf Vorschlag des Integrationsministeriums die Anträge für Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte bereits vor der regulären Jurysitzung im Januar 2016 begutachtet.

Anschließend hat das Ministerium über die Förderung entschieden. Nachdem im zweiten Nachtrag zum Landeshaushaltsplan 2015/2016 zusätzliche Mittel für dieses Förderprogramm bereitgestellt wurden, kann für alle antragstellenden Kreise, Städte und Gemeinden mindestens ein Antrag bewilligt werden. Diese 158 Maßnahmen umfassen ein Fördervolumen von 13,2 Millionen Euro. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ergeht ein Teil der Bewilligungsbescheide noch dieses Jahr, der Rest folgt Anfang 2016. Die Jury wird im Rahmen der regulären Sitzung über nur noch wenige weitere Anträge für Flüchtlingsbeauftragte und über die Anträge zu den übrigen Fördertatbeständen der VwV-Integration entscheiden. „Das Antragsvolumen hat sich im Vergleich zur Förderrunde 2015 mehr als verdoppelt. Die Steigerung beruht hauptsächlich auf den Maßnahmen im Flüchtlingsbereich. Dies zeigt, dass die Kommunen hier sehr engagiert sind und dass wir mit der Förderung von Flüchtlingsbeauftragten die richtige Antwort gefunden haben“, so Ministerin Öney.