Stadtnachricht

Google war schon längst da


Fotomontage

Beim Bürgermeisteramt gehen in letzter Zeit zunehmend Fragen zu Widerspruchsmöglichkeiten bei Google-Fotos ein. Die Stadt kann kein generelles Verbot erwirken - wer nicht mit seinem Haus im Internet erscheinen möchte, muss sich selber wehren (siehe Kasten: Musterbrief zum Widerspruch). Zu diesem Thema ist in den Schorndorfer Nachrichten am 10. März eine Abhandlung von Caspar Schlenk erschienen, die wir nachfolgend wiedergeben:

Gemeinden im Rems-Murr-Kreis begehren gegen Google auf: Sie wollen verhindern, dass der Internetriese für seinen Dienst "Street View" den Rems-Murr-Kreis ablichtet. Gegen die Fotos von Haus und Auto kann sich jeder einzelne nur selbst wehren. Auch ein Filmverbot ist sinnlos, denn die Bilder vom Landkreis sind bereits längst im Kasten.

Der Suchmaschinenriese aus Amerika will mit seinem Angebot "Street View", einer Erweiterung des Dienstes "Google Maps" (Landkarten und Satellitenbilder), auch in Deutschland durchstarten: Ein 360-Grad-Rundblick mit Bildern aus allen Straßen soll möglich sein. Dafür schickt Google Autos mit Kamera auf dem Dach durch das Land, um die Straßen und Häuser in Deutschland abzulichten auch im Rems-Murr-Kreis. Mehrere Gemeinden haben sich über das Bestreben von Google empört: Kernen, Weinstadt, Korb und Fellbach haben das US-Unternehmen Mitte Februar aufgefordert, dass der Konzern, bis die Rechtslage geklärt sei, nicht fotografieren und auch keine Bilder aus den Gemeinden veröffentlichen solle.

Die Forderung an Google, die Foto-Autos zurückzurufen, ist jedoch hinfällig. Pressesprecherin Lena Wagner bestätigte, dass seit 2008 Autos für Google in Deutschland unterwegs seien und den Rems-Murr-Kreis sowie alle "Landkreise und kreisfreien Städte" schon längst fotografiert hätten. Die für März und April angekündigten Fahrten seien lediglich dazu da, fehlerhafte Aufnahmen zu vervollständigen.

"Wir haben uns an Google gewandt, weil das Vorgehen unserer Auffassung nach gegen Artikel eins und zwei des Grundgesetzes verstößt, weil es die Intimsphäre der Menschen verletzt", sagt Wolfgang Saida vom Ordnungsamt Kernen. Sie hätten allerdings erfahren, dass sich eine gesamte Gemeinde nicht beschweren könne. Jeder Bürger muss sich einzeln wehren und dafür hat Kernen einen Musterbrief als "Widerspruchsmöglichkeit der Bürger" gegen Google im Amtsblatt abgedruckt.

Wer also will, dass sein Haus oder Fahrzeug nicht in Google Street View erscheint, kann den Brief an die Google-Niederlassung in Deutschland schicken. Zeit ist bis Ende 2010, dann "soll das Projekt starten", sagt Wagner.

Bei der Übertragung der Bilder handelt es sich um keine Filmaufnahmen und somit können die Bilder auch über ein Jahr alt sein. Mit einem automatischen Programm verwischt Google alle Gesichter der Passanten, die sich zufällig auf den Fotos befinden. Auch Autokennzeichen macht das Programm unkenntlich.

Nachträglich kann jeder das eigene Haus, das Auto oder die eigene Person, die zufällig auf dem Bild ist, an Google melden und werde daraufhin aus dem Internet entfernt, so Wagner.

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Rechtslage zu klären. Ergebnis der Studie: Google darf weder Einfamilienhäuser noch kleine Mehrfamilienhäuser fotografieren. Besonders Gebäude in ländlichen Gegenden abzulichten, sei rechtswidrig. "Bislang haben wir diese Einschränkung nicht für notwendig gesehen, weil jeder Einspruch einlegen kann", sagt Thomas Jandach von der Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in Baden-Württemberg. Auch die Höhe der Kamera hält das Gutachten aus Rheinland-Pfalz nur bis zu einer Höhe von zwei Metern für zulässig eine Sicht auf Augenhöhe der Passanten. Google fotografiert momentan aus drei Meter Höhe und argumentiert, dadurch den Menschen nicht direkt ins Gesicht zu fotografieren. Wichtige Straßenschilder seien sonst auch nicht auf dem Bild. Die Behörde aus Baden-Württemberg und besonders der Datenschutzbeauftragte aus Hamburg, der wegen der dort ansässigen Google-Niederlassung für das Unternehmen zuständig ist, prüfen weitere Schritte, sagt Jandach. Sie müssten jetzt auch erarbeiten, wie dieser Befund aus Rheinland-Pfalz mit den anderen Gutachten zusammenpasst. Ein Gutachten der Leibniz-Universität Hannover hatte Googles Vorgehen als rechtmäßig attestiert.

Musterbrief zum Widerspruch

Jeder kann mit einem Brief Einspruch bei Google einlegen, damit sein Haus, Auto oder seine Person, die eventuell mit fotografiert wurden, aus dem Netz verschwindet.
Der Musterbrief des Verbraucherschutzministeriums zum Widerspruch gegen Gebäudeaufnahmensteht hier zur Verfügung:

An: Google Germany GmbH
Betr.: Street View
ABC-Straße 19 20354 Hamburg

Per E-Mail: streetview-deutschland(at)google.com

Widerspruch gegen Veröffentlichungen durch den Internetdienst Google Street View.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich der Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen meines/des von mir bewohnten Hauses durch den Internetdienst Google Street View.
Es handelt sich um die Liegenschaft: Straße, Hausnummer in PLZ Ortsname Nähere Beschreibung des Objektes: . . .
Diese Daten dürfen nur zur Bearbeitung des Widerspruchs verwendet werden. Einer Nutzung oder Verarbeitung zu anderen Zwecken widerspreche ich ausdrücklich. Um die Bestätigung des Eingangs und Berücksichtigung meines Widerspruchs wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)

zum Musterbrief als PDF-Datei