Stadtnachricht

Erweiterte Verordnung der Landesregierung: Viele Geschäfte geschlossen, Regelung für Gaststätten


Die Fortschreibung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 tritt heute, Mittwoch, 18. März, in Kraft. „Wir setzen die Verordnung ab sofort um, damit einher geht auch die Schließung vieler Geschäfte und die Sperrung von Spiel- und Bolzplätzen“, sagt Oberbürgermeister Matthias Klopfer.  „Ich bin mir bewusst, dass dies für alle Beteiligten schwierig ist, besonders für die Geschäfte und Unternehmen in unserer Stadt. Klar ist, dass in einer solch dramatischen Situation alle zusammenstehen müssen. Viele Einzelmaßnahmen sind notwendig. Ich sage zu, dass wir alles daran setzen werden, umfangreiche Unterstützung und unkomplizierte Lösungen anbieten zu können wie bei den Sondernutzungsgebühren, um nur ein Beispiel zu nennen. Diese erneute Verschärfung führt zu massiven Einschränkungen unseres gesellschaftlichen Lebens in unserer Stadt. Ich bedaure, dass wir diese Schritte gehen müssen, halte sie allerdings für zwingend und sinnvoll, um die Ausbreitung des Virus weiter zu verlangsamen. Gleichzeitig hoffe ich, dass wir diese Situation als Stadtgesellschaft gemeinsam und in Solidarität meistern.“ Auch Klopfer appelliert an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt: „Bleiben Sie zuhause, reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf die unbedingt notwendigen und halten Sie sich dringend an die Verordnungen.“
 

Geöffnet bleiben:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen
  • Poststellen
  • Frisöre
  • Reinigungen und Waschsalons
  • der Zeitungsverkauf
  • Hofläden
  • Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • der Großhandel
Voraussetzung: Die Geschäfte haben dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Hygienestandards, die Steuerung des Zutritts und das Vermeiden von Warteschlangen sichergestellt ist. Den oben genannten Geschäften ist es gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.
 
 

Schließung von Einrichtungen bis zum 19. April 2020

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrich-tungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen,
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitness-studios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,
  • Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen,
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, sofern nicht unter die Regelung von Gaststätten fallend,
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte, Wettannahmestellen, und ähnliche Einrichtungen,
  • alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den in Absatz 3 ge-nannten Einrichtungen gehören, insbesondere Outlet-Center,
  • öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Einschränkung des Betriebs von Gaststätten bis zum 19. April 2020


Der Betrieb von Gaststätten wird bis zum 19. April 2020 grundsätzlich untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind Schank- und Speisegaststätten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass
  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  • Schank- und Speisegaststätten frühestens ab sechs Uhr geöffnet haben dürfen und spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden müssen.
 
Die gesamte Verordnung findet sich unter www.baden-wuerttemberg.de.
 

Krisenstab, Info-Hotline und Infoseite www.schorndorf.de/corona

Die Stadtverwaltung hat einen Krisenstab eingerichtet, der sich täglich trifft, um aktuelle Entwicklungen zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten. Ebenfalls eingerichtet hat die Stadtverwaltung eine Info-Hotline. Unter 07181 602-3333 und E-Mail corona-info(at)schorndorf.de beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fragen rund um die Maßnahmen in Schorndorf. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr besetzt. In dieser Zeit wird auch das E-Mail-Postfach bedient. Zu beachten ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine medizinischen Fragen beantworten. Alle Informationen, die Schorndorf betreffen, finden sich online auf der städtischen Internetseite www.schorndorf.de/corona.