Stadtnachricht

Stadt setzt Kita-Gebühren im April aus


Sofern der Stadt Schorndorf ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erfolgt zum Fälligkeitszeitpunkt 1. April 2020 keine Abbuchung der Beträge. Überweiser und Barzahler werden gebeten, von einer Bezahlung der Beträge zum Fälligkeitszeitpunkt 1. April 2020 abzusehen. Diese Regelung gilt auch für die Familien, die ein Kind in der Notbetreuung haben.

Die Stadtverwaltung reagiert damit auf die deutschlandweite Schließung von Schulen und Kitas bis zum Ende der Osterferien. Lediglich eine Notbetreuung findet derzeit statt. „Wir sind uns der aktuellen schwierigen finanziellen Situation bewusst und hoffen mit diesem Schritt vor allem diejenigen unterstützen zu können, die nun von Kurzarbeit oder beispielsweise Zwangsurlaub betroffen sind“, so Matthias Klopfer. Die Stadt empfiehlt auch den freien Trägern auf die Gebühren im Monat April zu verzichten.

Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit über einen endgültigen Verzicht (Erlass) auf die Gebühren für die Zeit der Schließung der Einrichtungen beraten und entscheiden. Dabei wird auch entschieden, wie der Einnahmeausfall gedeckt wird. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg hoffen auch auf eine Unterstützung durch das Land Baden- Württemberg.