Stadtnachricht

Weitere Öffnung der Kindertageseinrichtungen geplant


Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat mit einer Pressemeldung vom 14. Mai 2020 angekündigt, dass die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ab 18. Mai 2020 schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausgeweitet wird. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass dies nicht bedeutet, dass ein „normaler Regelbetrieb“ stattfinden kann und dass weiterhin ein großer Teil der Kinder nicht oder nur eingeschränkt ihre Kindertageseinrichtung besuchen können.

Vorgesehen ist, dass die Kindertageseinrichtung bis zur Hälfte der üblichen Kinderzahl geöffnet werden können. Vorrang haben weiterhin Kinder der „erweiterten Notbetreuung“. D.h., dass Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind (z.B. Krankenhäuser) oder Kinder, deren Eltern im Betrieb unabkömmlich sind und die kein Homeoffice machen können, einen Betreuungsplatz erhalten. Zudem werden in der erweiterten Notbetreuung auch Kinder vorrangig betreut, denen etwa von Seiten des Jugendamts ein besonderer Förderbedarf zugesprochen wird. Voraussetzung für eine Betreuung in der „erweiterten Notbetreuung“ bleibt weiterhin, dass die Eltern einen entsprechenden Antrag ausfüllen und auch die Bescheinigung der Arbeitgeber bzw. des Kreisjugendamts vorlegen. Die Vordrucke dafür sind nach wie vor auf der Homepage der Stadt Schorndorf eingestellt.

Die weitere Öffnung der Kindertageseinrichtung sieht nun vor, dass – falls in einer Kindertagesstätte über diese schon belegten Plätze noch freie Platzkapazitäten bestehen - diese durch andere Kinder belegt werden können. Nach Rücksprache mit den Trägern werden in Schorndorf als nächste Gruppe die Kinder betreut werden können, die die Kita/den Kindergarten im Sommer verlassen werden (Schulkinder).

Die Öffnung werden wir erst ab dem 25.05.2020 umsetzten können, da uns die weitere Umsetzungsregelungen und -empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des Kommunalverbands für Jugend und Soziales nicht vorliegen und erst in den nächsten Tagen auf Landesebene abgestimmt werden sollen.
Da die individuelle Situation in den Einrichtungen aufgrund der oben genannten Faktoren sehr unterschiedlich ist, werden nicht überall 50 Prozent der Kinder aufgenommen werden können. Daher wird die jeweilige Einrichtungsleitung auf Basis verschiedener Faktoren entscheiden, welche Kinder noch in die Einrichtung kommen können.

Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann in den Ganztageseinrichtungen ggf. nicht der volle Umfang an Betreuungszeit angeboten werden.

Gebühren für die Betreuung:

  • Abrechnung Mai: Für den Monat werden die Gebühren auf Basis von Tagessätzen (siehe Tabelle im Anhang) abgerechnet. D.h. Sie werden für jeden Tag den das Kind in die Einrichtung kommt den Tagessatz berechnet bekommen. Eine   stundenweise Abrechnung wird es nicht geben. Die Abrechnung erfolgt durch Ihren jeweiligen Träger.
  • Abrechnung Juni: Die weitere Vorgehensweise bzgl. der Gebührenabrechnung ab Juni werden alle Träger zusammen mit der Stadt noch abstimmen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls bei Ihrem jeweiligen Träger.
In dieser besonderen Zeit der Kinderbetreuung leisten auch Sie als Eltern einen wichtigen Beitrag, damit die Ausbreitung des Coronavirus weiter eingedämmt und unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird.

Die Stadt Schorndorf wird über die weiteren Entwicklungen und über die Möglichkeit, Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen, informieren.