Stadtnachricht

Anpassung der Corona-Regeln


Die Bürgermeister haben sich gleich die Corona-Warn-App auf ihre Handys heruntergeladen.

Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen sind seit Mittwoch, 10. Juni, beziehungsweise Montag, 15. Juni, in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen seit dem 9. Juni

  • Bereits seit dem 9. Juni sind Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden wieder möglich. Die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt, unter welchen Bedingungen. Darunter fallen auch Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebete unter freiem Himmel. Bei Trauerfeiern in den Aussegnungshallen richtet sie sich weiterhin nach den Abstandsregeln.
  • Die Corona-Verordnung des Landes wird mit Ausnahme des § 4a (Einrichtungen nach § 111a SGB V) bis einschließlich 30. Juni verlängert. § 4a trat nach dem 14. Juni außer Kraft.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet.
  • Bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich jetzt bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind sowie deren Partnerinnen und Partner.
  • Das Sozialministerium kann nun auch Verordnungen für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden erlassen.
  • Die Verordnungsermächtigung für Hygienevorgaben für Bäder wird auf Saunen erweitert.
  • Ab 15. Juni wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt, wenn und soweit der Betrieb durch Rechtsverordnung zugelassen ist.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen der Corona-Verordnung des Landes finden sich im Internet unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona.

Corona-App zur Eindämmung des Virus

Die offizielle deutsche Warn-App für den Kampf gegen das Coronavirus ist nun verfügbar. Sie soll das Nachverfolgen von Infektionen erleichtern. Das Herunterladen ist freiwillig. Sie ist seit der Nacht von Montag auf Dienstag in den App-Stores von Apple und Google kostenlos erhältlich.
Die App soll Nutzer benachrichtigen, wenn sie sich in der Nähe von Corona-Infizierten aufgehalten haben. Dadurch sollen Infektionsketten besser nachvollziehbar werden und die Ausbreitung des Virus eingedämmt werden. Dazu misst die App über den Kurzstreckenfunk Bluetooth, ob sich Anwender über einen Zeitraum von 15 Minuten oder länger näher als ungefähr zwei Meter gekommen sind. Dabei werden stoßweise alle zweieinhalb bis fünf Minuten anonymisierte Identifikationsnummern übertragen. Der Ort der Begegnung wird dabei nicht erfasst.

Wird ein Nutzer positiv auf Covid-19 getestet und diese Information in der App geteilt, werden die anderen Anwender informiert, dass sie sich in der Vergangenheit in der Nähe einer infizierten Person aufgehalten haben.

Auch Oberbürgermeister Matthias Klopfer, Erster Bürgermeister Edgar Hemmerich und Bürgermeister Thorsten Englert haben sich die Warn-App gleich heruntergeladen. „Zum Glück ist die Zahl der Neuinfizierten im Rems-Murr-Kreis derzeit rückläufig, aber die App leistet einen wichtigen Beitrag, um diese gute Lage zu erhalten“, sagt Matthias Klopfer über die Corona-Warn-App. „Die Kontaktnachverfolgung wird deutlich vereinfacht und die App kann helfen, Kontaktpersonen von Infizierten früher zu warnen. Trotz der App gilt natürlich auch weiterhin: Abstand halten!“

Weitere Lockerungen in Schorndorf

Aufgrund der aktuell geringen Infektionszahlen in Schorndorf, ist die Maskenpflicht auf dem Schorndorfer Wochenmarkt seit letzten Samstag, 13. Juni, aufgehoben. Aktuell befinden sich acht Personen in Quarantäne. Die Stadt Schorndorf behält sich vor, die Maskenpflicht wieder einzuführen, sollte die Zahl der Infektionen erneut steigen.

Seit Montag, 15. Juni, wieder geöffnet ist das Ziegelei SeeBad. Hier gelten wie überall die Abstands- und Hygieneregeln. Außerdem ist der Badebetrieb in drei Zeitfenster eingeteilt. Für die Slots am Nachmittag und am Abend muss im Voraus online ein Ticket gekauft werden. Die Tickets sowie die genauen Regeln und Öffnungszeiten sind auf der Website der Bäderbetriebe unter baederbetriebe.stadtwerke-schorndorf.de zu finden.

Rückkehr zu Normalbetrieb in Kitas

Wie Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann am Dienstag in einem Schreiben bekanntgab, hat der Ministerrat die erforderlichen Änderungen der Corona-Verordnung beschlossen, die Grundlage für die vollständige Öffnung der Kindertagespflege und für eine Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 29. Juni 2020 sind.

„Die Stadtverwaltung Schorndorf strebt den Kita Regelbetrieb an“, so Fachbereichsleiter Kindertagesstätten Markus Weiß, „es kann aber noch vereinzelt zu Einschränkungen kommen, wenn eine Einrichtung viel Personal hat, das zur Risikogruppe zählt.“ Die jeweiligen Informationen geben die Träger beziehungsweise die Leiter der Einrichtungen noch bekannt.