Stadtnachricht

Öffnung der Kitas ab 29. Juni 2020


Ab sofort keine Vergabe von Notbetreuungsplätzen mehr!
 
Mit Vorliegen der vorläufigen Ergebnisse der Heidelberg-Studie, die den geringen Anteil von Kindern am Pandemiegeschehen bestätigt hat, hat die Landesregierung entschieden, die Öffnung der Kindertageseinrichtungen ab 29. Juni 2020 für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zu ermöglichen.
 
Oberste Priorität hat der Schutz der Gesundheit von Kindern und Mitarbeiterinnen. Aus diesem Grund orientieren wir uns weiterhin an den Schutzhinweisen des Gesundheitsamtes, der UKBW und des KVJS. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass ab 29. Juni 2020 dennoch wieder alle Kinder im annähernd gewohnten Rahmen die Kita besuchen können. Da die Abklärung über die Zugehörigkeit zur Risikogruppe nun jedoch individuell erfolgen muss, können wir nicht ausschließen, dass es vereinzelt weiterhin zu Einschränkungen kommen kann.
 
Ab 29. Juni 2020 gilt in unseren städtischen Kindertagesstätten:
  • Die Notbetreuung entfällt, ein Rechtsanspruch auf Betreuung nach SGB VIII besteht weiterhin nicht.
  • Am 29. Juni 2020, spätestens jedoch am ersten Betreuungstag, muss der Kita das ausgefüllte Formular „Gesundheitsbestätigung Kindertageseinrichtung“ vorliegen. Ansonsten darf keine Betreuung des Kindes stattfinden. Das Formular muss auf Anforderung durch die Kitaleitung erneuert werden.
  • Eltern eines Kindes, das aufgrund relevanter Vorerkrankungen zu einer Risikogruppe gehört, sind dafür verantwortlich, mit dem Kinderarzt zu klären, ob der Besuch einer Kindertageseinrichtung für ihr Kind gesundheitlich verantwortbar ist. Die Einrichtung kann eine entsprechende ärztliche Bescheinigung verlangen.
  • Grundsätzlich gelten weiterhin Betretungsverbote für alle Beteiligten, die selbst oder deren Familienmitglieder an SARS-CoV-2 erkrankt sind oder entsprechende Krankheitssymptome zeigen (Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns, Fieber, Husten, Schnupfen etc.).
  • Vom Fachkräfteschlüssel kann abgewichen werden, solange die Aufsichtspflicht gewährt werden kann.
  • Es besteht kein Anspruch darauf, dass Ihr Kind von der bekannten Fachkraft, in den gewohnten Räumlichkeiten betreut wird.
  • Abhängig von der Personalsituation in der jeweiligen Einrichtung ist, ob pädagogische Konzepte/ Schwerpunkte und besondere Angebote in gewohnter Form stattfinden können.
  • Die Schließtage der Einrichtungen werden wie vorgesehen stattfinden.
  • Für den 29. und 30. Juni 2020 werden für Betreuung in der städtischen Kita keine Gebühren erhoben (auch für die Kinder in der Notbetreuung). Ab Juli 2020 werden die Gebühren wieder regulär eingezogen werden.
  • Die vorliegende Konzeption des Landes geht bisher davon aus, dass der Pandemiebetrieb für das gesamte nächste Kindergartenjahr (also bis Sommer 2021) gelten wird.
 Wie Frau Dr. Eisenmann aufführt, erfordert das Gelingen des Konzeptes zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Beteiligten. Wir bitten Sie deshalb: Halten Sie sich an die individuellen Regelungen in den Kitas bzgl. Bring- und Abholsituationen, Hygienekonzepten, Eingewöhnungen usw., zeigen Sie Verständnis für besondere Situationen in den Kitas und dafür, dass Kinder beim Auftreten kleinster Krankheitssymptome nach Hause geschickt werden müssen.
 
Wir freuen uns darauf, dass ab 29. Juni 2020 endlich wieder ALLE Kinder unsere Einrichtungen mit Leben füllen.