Stadtnachricht

Corona-Zahlen steigen wieder an


Um solche Szenen zu vermeiden, wird der Neujahrsempfang in den Sommer verlegt.

Die Landesregierung hat für Baden-Württemberg die zweite Stufe der Corona-Pandemie ausgerufen. Die Pandemiestufe zwei ist die sogenannte „Anstiegsphase“, in der eine erhöhte Aufmerksamkeit und verstärkte Beobachtung der Lage gilt und zusätzliche Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von SARS-CoV-2 für die jeweiligen Lebensbereiche getroffen werden.

Unabhängig von der landesweiten Pandemiestufe kann beziehungsweise muss es auf Ebene einzelner Stadt- und Landkreise zur Umsetzung von spezifischen Maßnahmen kommen, insbesondere wenn dort die definierten Schwellenwerte der 7-Tage-Inzidenz von 35 beziehungsweise 50 pro 100.000 Einwohner überschritten werden. Hierzu hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 29. September Folgendes beschlossen.

Schwellenwert 35

Die Zahl für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen soll ab dem Schwellenwert von 35 auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird den Bürgern dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

Schwellenwert 50

Sobald der Schwellenwert 50 überschritten wird, sind weitere Maßnahmen durch die Gesundheitsämter nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Städten zu erlassen. Insbesondere soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 10 Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden.

In den benachbarten Kreisen Esslingen und Stuttgart werden genannte Schwellenwerte derzeit überschritten, weshalb diese Kreise nun verstärkt Vorkehrungen gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus getroffen haben. Der Rems-Murr-Kreis geht davon aus, dass in diesen Tagen auch im Landkreis die 35er-Marke überschritten wird.

Aktuelle Situation in Schorndorf

In Schorndorf sind aktuell neun Personen positiv auf das Coronavirus SARS-CoV 2 getestet worden, 86 Personen befinden sich in Quarantäne (Stand 14. Oktober, 10 Uhr). Fast täglich gibt es neue Fälle in Schulen. So wurde am vergangenen Samstag eine Lehrkraft der Rainbrunnenschule positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet. Am Montag dann eine Schülerin der Johann-Philipp-Palm-Schule. Auch in der Schorndorfer Flüchtlingsunterkunft Wiesenstraße gab es einen positiven Fall. Oberbürgermeister Matthias Klopfer ist sich der sehr dynamischen Situation bewusst und betont: „Sollten wir in Schorndorf den Schwellenwert von 50 überschreiten, werden wir wieder eine Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt einführen und uns weitere Schritte vorbehalten.“

Aufgrund der aktuell steigenden Zahlen ist das für den 20. Oktober geplante Unternehmerforum in der Barbara-Künkelin-Halle abgesagt worden. Der Schorndorfer Neujahrsempfang soll zu einem Sommerempfang im Freien umfunktioniert werden. Auch der IHK-Neujahrsempfang, der Anfang 2021 ebenfalls in Schorndorf stattfinden sollte, fällt aus. Was es aber geben wird, ist eine Art Weihnachtsmarkt in der Innenstadt, allerdings ohne Stände. Über die genaue Ausgestaltung wird in der nächsten Ausgabe von Schorndorf Aktuell berichtet.

Infektomobil

Der Rems-Murr-Kreis und die Kreisärzteschaften haben ein sogenanntes Infektomobil eingerichtet, das bei regionalen Hotspots vor Ort flexibel und schnell Testungen vornehmen kann. Mit diesem Fahrzeug fahren dann vorerst ein Arzt und ein Helfer der Notfallpraxis auch am Wochenende von Schorndorf aus einen möglichen Infektions-Schwerpunkt an. Die mobile Einsatztruppe soll es ermöglichen, im Bedarfsfall auch vor Ort schnell eine größere Anzahl von Betroffenen zu testen. Das Infektomobil soll zunächst vor allem auf der Remsschiene zum Einsatz kommen, um die Arztpraxen zu entlasten.

Warnung vor Falschinformationen

Zurzeit werden wohl gezielt Flyer mit Falschinformationen bezüglich des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schorndorfer Briefkästen geworfen. Diese Flyer stammen weder von der Stadtverwaltung noch vom Gesundheitsamt und verbreiten Unwahrheiten.
Das Robert Koch-Institut, die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, empfiehlt das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trägt dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen.

Neue Allgemeinverfügung für Stuttgart

Aufgrund der hohen Infektionszahlen gilt seit dem gestrigen Mittwoch, 14. Oktober, für zwei Wochen, dass in der Landeshauptstadt private Feiern nur noch mit zehn Teilnehmern in privaten und mit 25 Teilnehmern in öffentlichen und angemieteten Räumen zulässig sind. Mit verstärkten Kontrollen soll darüber hinaus gegen illegale Partys vorgegangen werden. Weiterhin soll das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb des Stuttgarter City-Rings verpflichtend werden. Eine Allgemeinverfügung wird die Örtlichkeiten und Verbindlichkeiten benennen. Der Verkauf und der Konsum von Alkohol soll eingeschränkt werden. Das Amt für öffentliche Ordnung bestimmt derzeit die Plätze, an denen ab 23 Uhr kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Bereits ab 21 Uhr dürfen anliegende Geschäfte keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen - davon ausgenommen sind konzessionierte Gastronomiebetriebe. Die Beschränkungen für den Konsum und den Verkauf von Alkohol sollen für zwei Wochen gelten. Eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe wird aktuell nicht verfolgt.

Zuschauer sind bei Fußball-Spielen vorübergehend nicht zulässig. Bei anderen Sport- oder Kulturveranstaltungen sind bis zu 500 Zuschauer zulässig, sie müssen durchgehend eine Maske tragen.