Stadtnachricht

Aktuelle Regelungen bei Trauungen und Beisetzungen


Hier finden Sie die ab dem 1. Dezember geltenden Regelungen für Trauungen und Beisetzungen in Schorndorf.

Für Hochzeiten gelten folgende Regelungen:

  • Maximal zehn Personen, auch aus unterschiedlichen Haushalten. Der Standesbeamte/die Standesbeamtin zählt nicht mit.
  • Es müssen die Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden und vor der Trauung dem Standesamt vorliegen.
  • Eine Mund-Nasen-Bedeckung kann mit Einverständnis des Standesbeamten am Platz abgenommen werden.

Für Beisetzungen gelten folgende Regelungen:

Beisetzungen und Beerdigungen können weiter stattfinden. Hier gelten unverändert die Regelungen der Corona-Verordnung Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.

In den Aussegnungshallen:

  • Es müssen die Daten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben werden und vor der Beisetzung der Friedhofsverwaltung vorliegen.
  • Unverändert nur eine begrenzte Anzahl von Personen; aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln ist dies in den Aussegnungshallen unterschiedlich.
  • Von der allgemeinen Abstandsregel (1,5 Meter) sind Personen ausgenommen, die in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören.
  • Empfehlung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • Hygienekonzepte liegen für alle Aussegnungshallen vor.

Im Freien:

  • Es gilt eine Obergrenze von 100 Personen.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
  • Es müssen die Daten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhoben werden und vor der Beisetzung der Friedhofsverwaltung vorliegen.
  • Von der allgemeinen Abstandsregelung (1,5 Meter) sind Personen ausgenommen, die in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenene Haushalt angehören.