Aktuelle Regelungen bei Trauungen und Beisetzungen
02.12.2020
Hier finden Sie die ab dem 1. Dezember geltenden Regelungen für Trauungen und Beisetzungen in Schorndorf.
Für Hochzeiten gelten folgende Regelungen:
- Maximal zehn Personen, auch aus unterschiedlichen Haushalten. Der Standesbeamte/die Standesbeamtin zählt nicht mit.
- Es müssen die Kontaktdaten aller Gäste erhoben werden und vor der Trauung dem Standesamt vorliegen.
- Eine Mund-Nasen-Bedeckung kann mit Einverständnis des Standesbeamten am Platz abgenommen werden.
Für Beisetzungen gelten folgende Regelungen:
Beisetzungen und Beerdigungen können weiter stattfinden. Hier gelten unverändert die Regelungen der Corona-Verordnung Veranstaltungen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.In den Aussegnungshallen:
- Es müssen die Daten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben werden und vor der Beisetzung der Friedhofsverwaltung vorliegen.
- Unverändert nur eine begrenzte Anzahl von Personen; aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln ist dies in den Aussegnungshallen unterschiedlich.
- Von der allgemeinen Abstandsregel (1,5 Meter) sind Personen ausgenommen, die in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören.
- Empfehlung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Hygienekonzepte liegen für alle Aussegnungshallen vor.
Im Freien:
- Es gilt eine Obergrenze von 100 Personen.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
- Es müssen die Daten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhoben werden und vor der Beisetzung der Friedhofsverwaltung vorliegen.
- Von der allgemeinen Abstandsregelung (1,5 Meter) sind Personen ausgenommen, die in gerader Linie verwandt, Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenene Haushalt angehören.