Ab Samstag ganztägige Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg, Einzelhandel geöffnet
11.12.2020
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen unter baden-württemberg.de
Ausgangsbeschränkung am Tag (5-20 Uhr), erlaubt ist:
- Berufsausübung
- Private Treffen mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen)
- Besuch von Einzelhandelsbetrieben
- Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
- Arzt- und Tierarztbesuche
- Sport oder Bewegung an der frischen Luft (allein, mit eigenem Haushalt oder maximal einer Person aus einem anderen Haushalt)
- Besuch von religiösen Veranstaltungen
- Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- Begleitung Sterbender
- Versorgung von Tieren wie Gassi gehen
- Besuch von Demonstrationen oder Gerichtsterminen
- Sitzungen kommunaler Gremien
- Berufsausübung
- Private Versammlungen sind nachts verboten – mit Ausnahme der Weihnachtstage vom 23. bis 27. Dezember
- Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
- Arzt- und Tierarztbesuche
- Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
- Begleitung Sterbender
- Versorgung von Tieren wie Gassi gehen