Stadtnachricht

Ab Samstag ganztägige Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg, Einzelhandel geöffnet


Weitere Informationen zu den neuen Regelungen unter baden-württemberg.de
 
Ausgangsbeschränkung am Tag (5-20 Uhr), erlaubt ist:
  • Berufsausübung
  • Private Treffen mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen)
  • Besuch von Einzelhandelsbetrieben
  • Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
  • Arzt- und Tierarztbesuche
  • Sport oder Bewegung an der frischen Luft (allein, mit eigenem Haushalt oder maximal einer Person aus einem anderen Haushalt)
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen
  • Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Begleitung Sterbender
  • Versorgung von Tieren wie Gassi gehen
  • Besuch von Demonstrationen oder Gerichtsterminen
  • Sitzungen kommunaler Gremien
Ausgangsbeschränkung nachts (20 bis 5 Uhr), erlaubt ist:
  • Berufsausübung
  • Private Versammlungen sind nachts verboten – mit Ausnahme der Weihnachtstage vom 23. bis 27. Dezember
  • Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
  • Arzt- und Tierarztbesuche
  • Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
  • Begleitung Sterbender
  • Versorgung von Tieren wie Gassi gehen
Geöffnet bleiben am morgigen Samstag, 12. Dezember, die Stadtbücherei sowie die Jugendhilfeeinrichtungen in Schorndorf. Am Montag wird die Verwaltung über eine mögliche Schließung der Einrichtungen entscheiden.