Stadtnachricht

Aktuelle Informationen zur Situation in den Kindertagesstätten


Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten und die keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung (z.B. Kinder, die durch das Jugendamt oder die Frühförderstelle begleitet werden).
 
Angesichts der leider immer noch zu hohen lnfektionszahlen haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021 beschlossen, auch an Kindertageseinrichtungen die Kontakte bis Ende Januar weiter deutlich einzuschränken. Daher werden die Kitas auch über das Ende der Weihnachtsferien hinaus grundsätzlich geschlossen. Über eine Öffnung ab 18. Januar 2021 wird in der Woche ab dem 11. Januar 2021 im Lichte der dann verfügbaren Daten entschieden.
 
An Tagen, an denen die Kindertagesstätte des Kindes keine regulären Schließtage hätte, können Eltern zu den regulären Öffnungszeiten und dem gebuchten Umfang eine Notbetreuung für Ihr Kind beantragen. Die städtischen Kitas sind ab sofort wieder zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichbar. Sollten Sie die Notbetreuung direkt am 11. Januar 2021 benötigen, nehmen Sie bitte möglichst am Freitag, 8. Januar 2021 telefonisch Kontakt mit der Einrichtung auf oder bringen Sie am Montag, 11. Januar 2021 etwas mehr Zeit für die Bringsituation mit.
 
Sollten Sie Notbetreuung benötigen, falls die Schließung über den 18. Januar 2021 hinausgeht, geben Sie den Anmeldebogen bitte auch schnellst möglich in der Kita ab, damit eine entsprechende Personalplanung stattfinden kann.
 
Eine Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt direkt in der Kita. Bitte geben Sie dafür den ausgefüllten Anmeldebogen spätestens am Montag, 11. Januar 2021 in der Kita Ihres Kindes ab und reichen Sie bis 18. Januar 2021 die Arbeitgeberbescheinigungen nach.
 
Sollten in der Kita Ihres Kindes die Kapazitäten für Notbetreuung erschöpft sein, wird eine Priorisierung durch den jeweiligen Träger der Einrichtung stattfinden.

Anmeldeformular (PDF, 26 KB)   Arbeitgeberbescheinigung (PDF, 48 KB)

Gebührenrückerstattung

Das Vorgehen zu Gebührenrückerstattungen in Bezug auf pandemiebedingte, außerordentliche Schließungen der Kindertagesstätten, wurde durch Änderung der Gebührensatzung für städtische Kinderbetreuungseinrichtungen am Mittwoch, 16. Dezember 2020 im Gemeinderat folgendermaßen beschlossen:
 
Kommt es zu einer pandemiebedingten Schließung einer Gruppe von zusammenhängend mindestens zehn Betreuungstagen während der regulären Öffnungstage, so werden 50% der jeweiligen Monatsgebühr nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1 dieser Satzung und 50% der jeweiligen Verpflegungsentgelte nach § 5 dieser Satzung erstattet. Erstrecken sich die Betreuungstage, an denen die Einrichtung geschlossen ist, über zwei Kalendermonate, so werden die Monatsgebühren jeweils anteilig erstattet. Erstattungsbeträge werden mit später fällig werdenden Gebühren der gleichen Satzung aufgerechnet oder ausbezahlt. Diese Regelung wird auch angewendet, wenn die Kindertageseinrichtung aufgrund von Personalmangel geschlossen bleiben muss.
 
Bei der aktuellen Schließung muss besonders beachtet werden, dass reguläre Schließtage und pädagogische Tage nicht als pandemiebedingte Schließtage zählen. 
 
Starten Sie trotz der schwierigen Umstände gut ins neue Jahr und  bleiben Sie alle gesund!

Ihr Fachbereich Kindertagesstätten