Stadtnachricht

Gebührenerstattungen bei Kitas und Schulen


Die Stadt Schorndorf wird den Eltern die Kitagebühren für den Monat Januar 2021 zurückerstatten und die Februargebühren vorerst nicht einziehen. Die Stadt Schorndorf wird außerdem die Gebühren für die Schulkindbetreuung für den Monat Januar zurückerstatten und ebenfalls die Februargebühren vorerst nicht einziehen.

Notbetreuung in den Kitas

Derzeit findet lediglich eine Notbetreuung in den Kitas statt. Alle anderen Kinder werden von den Familien zuhause betreut und sollen somit in der ohnehin schwierigen Situation unterstützt und finanziell entlastet werden. Die Stadt Schorndorf wird daher die bereits bezahlten Gebühren für den Monat Januar an die Eltern zurückerstatten. Die freien und kirchlichen Träger werden in ähnlicher Weise verfahren. „Trotz der finanziellen Situation in der auch die Stadt weiterhin vor einem angespannten Haushaltsjahr steht, sehen wir es als wichtig an die Familien zu entlasten und die Gebühren für Januar zurückzuerstatten nachdem nun auch die Zusage für Ausgleichzahlungen vom Land vorliegt“, so Fachbereichsleiter Markus Weiß. Diese Regelung gilt auch für die Familien, die ein Kind in der Notbetreuung haben. Die Notbetreuung wird separat auf der Basis von Tagessätzen durch den Träger der Einrichtung abgerechnet. Dabei wird für jeden Tag, an dem ein Kind die Kita besucht, der Tagessatz berechnet. Eine stundenweise Abrechnung erfolgt nicht.

Da die Kindertagesstätten auch im Februar vorerst geschlossen bleiben, werden die Februargebühren vorläufig nicht eingezogen. Sofern die Gebühren für Februar bereits bezahlt wurden, werden die Gebühren ebenfalls vorerst zurückerstattet.

Sollten die Kindertagesstätten im Lauf des Februars wieder öffnen, werden die Betreuungsgebühren nachträglich erhoben. Bei einer pandemiebedingten Schließung von zusammenhängend zehn Kalendertagen im Februar 2021 werden 50 Prozent der Monatsgebühren erhoben. Für Rückfragen steht der Bereich Kindertagesstätten unter E-Mail an gebuehren.kitas(at)schorndorf.de zur Verfügung.

Erstattung auch bei der Schulkindbetreuung

Durch die pandemiebedingte Schließung der Schulen seit 16. Dezember mussten die regulären Betreuungsangebote in den Schulen ebenfalls eingestellt werden. Es wird eine gemeinsame Notbetreuung durch Schule und Stadt in allen Schorndorfer Schulen angeboten. Folgende Regelung gilt nun rückwirkend ab Januar 2021 für den Umgang mit den Betreuungsgebühren in der Schulkindbetreuung:
  • Bei pandemiebedingter Schließung von mind. 10 Tagen in Folge zahlen alle Eltern nur 50 Prozent der Gebühr, sofern eine Teilbetreuung (Notbetreuung) im Monat erfolgt (zum Beispiel drei Tage am Anfang und drei Tage am Ende)
  • Bei pandemiebedingter Schließung eines ganzen Monats, werden die Gebühren des betroffenen Monats zu 100 Prozent zurückerstattet.
  • Wird die Notbetreuung im Rahmen der städtischen Schulkindbetreuung durchgehend und ohne zehntägige Unterbrechung in dieser Zeit in Anspruch genommen, wird die volle Gebühr bezahlt.
Während der Faschingsferien findet keine Notbetreuung durch Schule und Stadt statt. Für Rückfragen steht Petra Berger unter petra.berger(at)schorndorf.de oder unter der Telefonnummer 602-3224 gerne zur Verfügung.