Stadtnachricht

Hinweise zur Landtagswahl


Am 27. März findet die Wahl zum 15. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahlvorbereitungen sind im Rathaus bereits in vollem Gange. Hierzu einige grundsätzliche Hinweise.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Zur Ausübung des Wahlrechts muss die wahlberechtigte Person allerdings auch noch im Wählerverzeichnis, das vom 7. März bis 11. März 2011 im Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, Zentrale Auskunft, zur Einsichtnahme bereitliegt, eingetragen sein.

Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten

Derzeit werden den rund 28.300 wahlberechtigten Schorndorfer Bürgern die Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt. Wer bis zum 6. März keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, soll sich bitte unbedingt beim Bürgerbüro (Telefon 602-319 bis -323) informieren.

Änderungen bei den Wahlräumen

Der Wahlraum des Wahlbezirks 001-01 wurde von der Schlosswallschule in das Ev. Marienstift, Joh.-Phil.-Palm-Straße 44, verlegt.

In Schlichten befindet sich der Wahlraum nicht mehr im Rathaus, sondern im Bürgerzentrum, Rathausstraße 36.

Die beiden Wahlräume in der Schillerschule in Haubersbronn sind nunmehr über den Eingang der Hauptschule zu erreichen.

Die vier Wahllokale sind somit barrierefrei.

Stimmzettelschablone für Sehbehinderte

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte können eine kostenlose Stimmzettelschablone abrufen, mit deren Hilfe eine Stimmabgabe ohne fremde Hilfe möglich ist. Bestellungen unter Telefon: 01805/666456 (12 Cent pro Minute).

Briefwahlunterlagen bereits erhältlich

Briefwahlunterlagen können bereits ausgestellt werden. Die Wahlbenachrichtigungskarten sind gleichzeitig als Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen zu verwenden. Dazu muss die Rückseite ausgefüllt und die Karte an die Stadtverwaltung zurückgeschickt werden.

Die Briefwahlunterlagen können auch im Internet unter der Adresse www.schorndorf.de (Rubrik: "Aktuelles - Landtagswahl 2011") und per E-Mail: Wahl(at)schorndorf.de, bis Freitag, 25. März, 18 Uhr, beantragt werden. Bei der Beantragung per E-Mail sind auch Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben.

Bei Rücksendung der Anträge per Post müssen die Karten frankiert werden. Selbstverständlich können die Anträge direkt bei der Stadtverwaltung bzw. bei einer der Verwaltungsstellen eingeworfen oder die Briefwahlunterlagen selbst im Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, Zentrale Auskunft, abgeholt werden. Dort besteht zudem auch die Möglichkeit, die Briefwahl sofort auszuüben.

Rechtzeitige Absendung des Wahlbriefes vor der Wahl

Der Wahlbrief muss so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er am Samstag vor der Wahl der Stadtverwaltung regulär zugestellt wird. Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in die Briefkästen der Deutschen Post AG eingeworfen werden, werden nicht mehr rechtzeitig am Wahlsonntag zugestellt.

Der Wahlbrief sollte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland deshalb spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 24. März 2011), bei entfernter liegenden Orten noch früher, eingeworfen werden.

Barrierefreie Wahlräume

In Schorndorf und in den Stadtteilen werden insgesamt 35 Wahlräume eingerichtet.

Folgende Wahlräume sind barrierefrei:

Kernstadt
Wahlbezirk Nr. 001-01: Ev. Marienstift, Gymnastikraum, Joh.-Phil.-Palm-Straße 44; Wahlbezirk Nr. 001-02: Künkelinschule, Mehrzweckraum, Schlichtener Str. 22; Wahlbezirk Nr. 002-04: Karl-Wahl-Begegnungsstätte, Zimmer 1, Augustenplatz 4; Wahlbezirk Nr. 002-05: Kindergarten Stadthaus, Gruppenraum, Gmünder Str. 30; Wahlbezirk Nr. 002-06: Kindergarten Stadthaus, Bewegungsraum, Gmünder Str. 30; Wahlbezirk Nr. 002-07: Karl-Wahl-Begegnungsstätte, Zimmer 2, Augustenplatz 4; Wahlbezirk Nr. 003-07: Max-Planck-Gymnasium, Schulzentrum Grauhalde; Wahlbezirk Nr. 003-08: Gottl.-Daimler-Realschule, Aufenthaltsraum, Schulzentrum Grauhalde; Wahlbezirk Nr. 003-09: Gottl.-Daimler-Realschule, Musiksaal, Schulzentrum Grauhalde;
Wahlbezirk Nr. 005-12: Grafenbergschule, Blaues Gebäude, Cafeteria, Olgastraße 15; Wahlbezirk Nr. 005-14: Grafenbergschule, Blaues Gebäude, Cafeteria, Olgastraße 15; Wahlbezirk Nr. 005-18: Kath. Kindergarten, Mittlere Uferstraße 68; Wahlbezirk Nr. 006-15: Kepler-Grundschule, Zimmer 11, Alemannenweg 9; Wahlbezirk Nr. 006-16: Kepler-Grundschule, Zimmer 12, Alemannenweg 9; Wahlbezirk Nr. 006-19: Kepler-Grundschule, Zimmer 13, Alemannenweg 9;

Buhlbronn
Wahlbezirk Nr. 108-2: Bürgerhaus Buhlbronn, Vereinsraum, Steinbühlstraße 5

Haubersbronn
Wahlbezirk Nr. 714-32: Schillerschule, Zimmer 113a, Bei den Linden 18
Wahlbezirk Nr. 714-33: Schillerschule, Zimmer 113b, Bei den Linden 18

Miedelsbach
Wahlbezirk Nr. 209-42: Grundschule Miedelsbach, Eichendorffstraße 16

Ober- und Unterberken
Wahlbezirk Nr. 613-52: Altes Schulhaus Unterberken, Berkener Straße 88

Schlichten
Wahlbezirk Nr. 310-61: Bürgerzentrum Schlichten, Rathausstraße 36

Schornbach
Wahlbezirk Nr. 512-72: Sommerrainschule, Sommerrain 3

Weiler
Wahlbezirk Nr. 411-82: Reinhold-Maier-Schule, Gymnastikraum (Eingang über Schorndorfer Str.); Wahlbezirk Nr. 411-83: Reinhold-Maier-Schule, Gymnastikraum

Wahlberechtigte, denen es aufgrund eines fehlenden barrierefreien Zugangs zum Wahlraum, nicht möglich ist, den Wahlraum des Wahlbezirks aufzusuchen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, können einen Wahlschein beantragen.

Der Wahlschein ermöglicht die persönliche Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum des jeweiligen Wahlgebiets. Der Wahlschein gilt für den Wahlkreis Nummer 16 Schorndorf (Gemeinden Kernen im Remstal, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Weinstadt und Winterbach).

Auf die heutige öffentliche Bekanntmachung in den Schorndorfer Nachrichten über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen sowie über die Stimmzettelschablone für Sehbehinderte wird hingewiesen.