Stadtnachricht

Fünf Landkreise verständigen sich auf einheitliches Vorgehen bei Ausgangssperren


Laut Corona-Verordnung des Landes müssen Landkreise, die trotz Notbremse deutlich über einem Wert von 100 bleiben, nächtliche Ausgangssperren in Betracht ziehen. In einem Schreiben hat das Sozialministerium zudem die Landräte angewiesen, dieses letzte Mittel ab einer Inzidenz von 150 einzusetzen. In den Landkreisen Ludwigsburg, Esslingen, Göppingen, dem Ostalbkreis und dem Rems-Murr-Kreis gelten aufgrund eines nach wie vor hohen Infektionsgeschehens ab Mittwoch, 14. April, nächtliche Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr.

Die betroffenen Landräte in der Region haben sich diese schwierige Entscheidung nicht leichtgemacht. Schließlich sind Ausgangssperren ein erheblicher Eingriff in die Bewegungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Dabei wurde bewusst nicht nur die Inzidenz in den Blick genommen, sondern die gesamte Pandemie-Lage im jeweiligen Landkreis: So spüren einige Intensivstationen der Kliniken derzeit eine deutliche Steigerung bei der Zahl der Patienten, die zudem immer jünger werden. Auch die Impfkampagne geht noch deutlich zu langsam voran, um Wirkung auf das Infektionsgeschehen zu entfalten. Außerdem haben auch die Osterferien und Schulschließungen bisher nicht die erhoffte Entspannung bei den Infektionszahlen gezeigt. Zudem sollen die Schulen in der kommenden Woche in den Wechselunterricht starten. Deshalb ist diese gemeinsame Kraftanstrengung in der Region nötig, um die dritte Welle zu bewältigen, so die Landräte.