Stadtnachricht

Neue Regelungen für Beerdigungen und Trauerfeiern


Der Bund hat eine Änderung des Infektionsschutzgesetztes in Kraft gesetzt, woraus sich die sogenannte Corona-Notbremse ergibt.
Auch für Beerdigungen und Trauerfeiern gelten somit gemäß § 28 b Infektionsschutzgesetz neue Regelungen:

  • Wenn die Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt,  gelten Einschränkungen ab dem übernächsten Tag.
  • Im Rems-Murr-Kreis liegt die Inzidenz aktuell weit über 100. Daher wird die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen und Trauerfeiern auf 30 Personen beschränkt.

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt zur neuen Regelung: „Den Trauernden soll natürlich weiterhin möglich sein, der Verstorbenen in einem würdigen Rahmen zu gedenken. Gleichzeitig muss aber insbesondere im Rahmen einer Hochinzidenzlage den erheblichen Infektionsrisiken größerer Menschenansammlungen Rechnung getragen werden und ein schonender Ausgleich aller Belange gefunden werden, um das Infektionsgeschehen nicht weiter anzufachen. Die Regelung trägt diesen Gesichtspunkten Rechnung.“

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung, E-Mail friedhof(at)schorndorf.de.