Stadtnachricht

Corona: Genesungs-Bestätigung


Wie gegen das Corona-Virus geimpfte Personen sollen auch diejenigen Erleichterungen wie beispielsweise bei den Kontaktbeschränkungen oder Friseurbesuchen (ohne vorherigen Test) erhalten, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben.

Wichtig: Die Corona-Erkrankung darf allerdings nicht länger als ein halbes Jahr her sein. Zum Nachweis der Genesung zählt das Ergebnis des positiven PCR-Tests (personalisiert mit Name, Vorname, Geburtsdatum) als ärztliches Zeugnis. Sollte dieses nicht mehr vorliegen, müssen sich die Betroffenen an ihren Hausarzt oder das Labor wenden, das die Auswertung des Tests durchgeführt hat.

Sollte auch dort kein Nachweis erhältlich sein, können sich Betroffene per E-Mail an Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis wenden unter corona-zeugnis(at)rems-murr-kreis.de. Hier ist ein entsprechendes Zeugnis gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,80 Euro erhältlich.