Stadtnachricht

Weitere Lockerungen im Rems-Murr-Kreis ab Donnerstag


Maßgeblich für weitere Lockerungen sind die Inzidenzen, die das RKI täglich verkündet. Diese orientieren sich an den Landkreiszahlen des Vortags. Sprich: Die Kreisverwaltung weiß schon am Dienstag, dass der offizielle RKI-Wert von Mittwoch unter 35 liegt – den fünften Tag in Folge.

Nach der offiziellen Bekanntmachung am Mittwoch kommt es dann am Donnerstag, 10. Juni, zu weiteren Öffnungen nach der Corona-Verordnung. Zusätzlich zu den bereits geltenden Öffnungsstufen 1, 2 und 3 sowie den Regelungen bei einer Inzidenz unter 50 treten dann die Regelungen bei einer Inzidenz unter 35 in Kraft.

„Ich bin erleichtert, dass die Infektionszahlen im Rems-Murr-Kreis weiter sinken und jetzt auch hier alle Lockerungen der Corona-Verordnung gelten“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel. „Nach den vielen Monaten der Einschränkung bedeutet das für viele ein Aufatmen – besonders für die gebeutelte Kulturszene, den Einzelhandel und auch die Gastronomie. Angesichts der immer noch bestehenden Impfstoffknappheit gilt es aber weiterhin, das Erreichte nicht zu verspielen. Lassen Sie uns gemeinsam umsichtig bleiben, bis wir mit fortschreitender Impfkampagne im Land noch sicherer sind. Es ist mehr als ein Lichtblick, dass eine reelle Chance auf einen Sommer mit mehr Normalität besteht.“

Diese Regeln gelten bei einer stabilen Inzidenz unter 35:

  • Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)
  • Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen - innen und außen. Alle Teilnehmer müssen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis nachweisen können. Dabei können geimpfte Personen nicht "abgezogen" werden, d.h. es dürfen inklusive Geimpften maximal 50 Personen sein. Tanzveranstaltungen sind noch nicht möglich.
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)
  • Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen
  • Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 750 Personen
  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen
  • Für den Freizeit- und Amateursport entfällt im Außenbereich die Testpflicht, im Innenbereich bleibt diese aber bestehen

  • Die städtischen Hallen werden ab Montag, 14. Juni, für den Sportbetrieb geöffnet (1 Person pro angefangene 10 qm). Vereine melden bitte beim Fachbereich Gebäudemanagement (gerald.riedel(at)schorndorf.de) die Belegungen an. Für die Nutzung muss ein Hygiene- und Testkonzept vorliegen, teilnehmende Sportler*innen sind zu dokumentieren

  • Schnelltests, die in Schulen durchgeführt werden, bleiben nun 60 Stunden lang gültig

Quelle: Landratsamt Rems-Murr-Kreis