Stadtnachricht

ELR-Förderung für Ortsteile - Ausschreibung Jahresprogramm 2022


Das Gasthaus „Zum Lamm“ in Schornbach, das auch dank der ELR-Förderung in neuem Glanz erstrahlt.

Förderschwerpunkt Grundversorgung

Das Gasthaus „Zum Lamm“ in Schornbach vor der Sanierung.In der kürzlich veröffentlichten Ausschreibung für das Jahresprogramm 2022 hat der Förderschwerpunkt Grundversorgung neben den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen weiterhin hohe Priorität. Die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den ländlichen Raum. Mit dem ELR können vor allem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien, aber auch der lokale Handwerker, Ärzte und Physiotherapeuten in den Schorndorfer Ortsteilen (Ausnahme Weiler) bei Vorhaben unterstützt werden. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, d.h. Betriebserweiterungen, Um- und Neubauten, verschiedene Ausstattungen wie Möbel, Küchen, Heizungserneuerungen usw. Der Fördersatz wird nach der Anzahl der Beschäftigten berechnet und kann bis zu 30 Prozent (35 Prozent mit CO2-Speicherzuschlag) der förderfähigen Kosten betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro pro Projekt, wobei der Zuschuss mindestens 5.000 Euro betragen muss.

Erfolgreiche ELR-Förderung für das Gasthaus „Zum Lamm“ in Schornbach

Seit mehr als 100 Jahren prägt das Gasthaus „Zum Lamm“ das Leben in Schornbach. Es ist über die Ortschaft hinaus bekannt als liebenswertes Lokal mit einer besonders herzlichen Atmosphäre und Spezialitäten aus der gutbürgerlichen schwäbischen Küche. Ebenfalls sehr geschätzt sind die vielfältigen Räumlichkeiten, die für jede Art von Feier geeignet sind. Seit 1905 befindet sich das Gasthaus in den Händen der Familie Wahl. Im Jahr 2015 übernahm Peter Wahl das Gasthaus in der 4. Generation.

Das restaurierte Wirtshausschild, das noch am Eingang seinen Platz finden wird.Sandra Sachse, Ortsvorsteherin von Schornbach, wusste von den bevorstehenden Renovierungsarbeiten im Lamm und hatte Herrn Wahl im letzten Jahr auf die Möglichkeit einer ELR-Förderung aufmerksam gemacht. Peter Wahl ergriff diese Initiative trotz Herausforderungen infolge der Corona-Pandemie. Nachdem der Aufnahmeantrag durch die Stadt Schorndorf beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt wurde, folgte zwei Monate später die positive Programmentscheidung durch das Ministerium. Für die abschließende Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die L-Bank werden sämtliche Unterlagen benötigt. „Aufgrund der Corona-Krise haben die Prüfungen unüblich lange gedauert. Zum Glück erhielt ich tatkräftige Unterstützung bei dem Zusammenstellen der Unterlagen durch unsere Hausbank – danach war alles recht einfach“, berichtet Peter Wahl. Er nutzte den Lockdown im Frühjahr um die eingeplanten Maßnahmen umzusetzen. So wurden im Rahmen der baulichen Modernisierungsmaßnahmen die Fassade des historischen Gebäude saniert, die Treppenaufgänge erneuert, das historische Wirtshausschildes des Gasthauses „Zum Lamm“ restauriert und zahlreiche kleinere Erneuerungsmaßnahmen im Innenbereich durchgeführt.

"Wir würden es auf jeden Fall wieder machen", so das Fazit des Gastronomen. Peter Wahl hat die Chance der ELR-Förderung genutzt und denkt bereits über eine ELR-Förderung für weitere Maßnahmen nach. Und tatsächlich, die Veränderungen sind deutlich sichtbar: Mit der Neugestaltung hat er seinem historischen Gasthaus neuen Glanz verliehen.

Die Stadt unterstützt Betriebe und Unternehmen bei der ELR-Förderung

  • Interessierte Betriebe und Unternehmen aus den Schorndorfer Ortsteilen (mit Ausnahme von Weiler), die ein Vorhaben planen, können sich bis Mitte September bei Svenja Beigl vom Fachbereich Wirtschaftsförderung und Grundstücksverkehr der Stadt Schorndorf per E-Mail an svenja.beigl(at)schorndorf.de oder telefonisch unter  07181 602-1044 melden.
  • Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: Grundvoraussetzung für eine Förderung ist ein kommunaler Aufnahmeantrag, der durch die Stadt beim Regierungspräsidium gestellt wird. Nachdem die Programmentscheidung vom Ministerium bekannt ist, wird über die Hausbank ein abschließender Antrag auf Bewilligung der Fördermittel bei der L-Bank gestellt. Erst wenn der Zuwendungsbescheid der L-Bank vorliegt, kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
  • Da das Verfahren für die ELR-Förderung einige Monate dauert, ist es ratsam, sich frühzeitig über Fördermöglichkeiten für zukünftige Investitionsvorhaben zu informieren.