Stadtnachricht

Noch wenige Wochen bis der Zensus 2022 startet


Bei Schulungen werden die Erhebungsbeauftragen von der Erhebungsstelle auf die Befragungen vorbereitet, bald geht es los.

Schon seit einiger Zeit steht das Thema Zensus im Raum, 2021 wurde die Befragung wegen der Corona Pandemie verschoben. Einige können sich noch an die letzte Befragungsrunde erinnern, für manche ist der Begriff gänzlich neu. Nun rückt der Start des Zensus 2022 in greifbare Nähe. Zeit der Sache auf den Zahn zu fühlen und einige Fragen zu beantworten.

Marcel Zimmer leitet bei der Stadt Schorndorf die Erhebungsstelle Zensus 2022 und stand uns für ein Interview zur Verfügung.

  • Herr Zimmer, was ist der Zensus denn überhaupt?
    Der Zensus ist ein Projekt der EU und vergleichbar mit einer Volkszählung, bei der ermittelt wird wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Außerdem zählt der Zensus alle Wohnungen und Gebäude mit Wohnraum in Deutschland. Diese Daten sind enorm wichtig für Planungen rund um die Infrastruktur und unser Leben in Schorndorf. Es geht dabei nicht darum Menschen auszuspähen oder in irgendeiner Weise zu kontrollieren, sondern es erfolgen statistische Erhebungen, die einen großen Nutzen für alle Schorndorferinnen und Schorndorfer haben. Der Datenschutz wird beim Zensus besonders beachtet. Von den Angaben kann kein Rückschluss auf einzelne Personen erfolgen.
  • Wieso ist der Zensus so wichtig?
    Die offizielle Einwohnerzahl, die sich aus dem Zensus ergibt, ist maßgeblich für den kommunalen Finanzausgleich. Der Finanzausgleich setzt sich aus einigen Berechnungsstufen zusammen, aber vereinfacht kann man sagen: Jeder Einwohner mehr, ergibt ungefähr 1.500 Euro mehr Zuwendungen pro Jahr.
  • Was passiert mit dem Geld aus dem Finanzausgleich?
    Diese Gelder fließen in den Gesamthaushalt ein, damit finanziert die Stadt dann alle ihre Aufgaben, also die Pflege von Spielplätzen und Waldwegen, die Unterhaltung und Reinigung der Straßen, die Ausstattung der Feuerwehr, aber auch Schulen und Kindertagesstätten. Das sind alles Themen, die uns konkret betreffen. Deshalb ist es wichtig, durch den Zensus keine Einwohner zu „verlieren“.
  • Wird jeder Haushalt befragt oder erfolgen nur Stichproben?
    Beim Zensus wird nicht jeder Haushalt von Erhebungsbeauftragten befragt. Als Basis gelten die Daten der Melderegister, jedoch sind diese nicht immer fehlerfrei und aktuell. Somit wird beim Zensus eine Haushaltsstichprobe vorgenommen und nur ein kleiner Teil der Bevölkerung konkret befragt. Es handelt sich dabei um circa zehn Prozent der Einwohner beziehungsweise etwa zehn Millionen Menschen in Deutschland. Zudem werden Wohnheime befragt und Daten von Gemeinschaftsunterkünften eingeholt.
  • Woher weiß ich, dass ich auskunftspflichtig bin?
    Die Personen, die an den Befragungen teilnehmen müssen, werden vorab angeschrieben und von dem zuständigen Erhebungsbeauftragten über ein Ankündigungsschreiben kontaktiert. Hierbei nennen die Erhebungsbeauftragten auch einen Termin, an dem sie dann zur Befragung vor-beikommen werden.
  • Wann werden die Ankündigungsschreiben verschickt?
    Die Ankündigungsschreiben kommen in den ersten beiden Maiwochen bei den Haushalten an, die befragt werden.
  • Muss ich Auskunft geben?
    Ja, Personen, die zur Befragung aufgerufen sind, müssen laut Paragraf 23 Zensusgesetz 2022 Auskunft geben. Die Auskunftspflicht beim Zensus 2022 ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.
  • Wie läuft so eine Befragung ab? Muss ich als Auskunftspflichtiger einen Fremden ins Haus lassen?
    Die Erhebungsbeauftragten führen die Befragungen an der Haustüre oder im Hausgang durch. Man muss also niemanden hereinlassen.
  • Dann muss man sich also auch keine Sorgen wegen Corona machen?
    Genau. Bei Befragungen im Hausgang sind die Erhebungsbeauftragten angehalten eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Wie erkenne ich, ob es sich tatsächlich um einen offiziellen Erhebungsbeauftragten handelt?
    Die Erhebungsbeauftragten der Stadt Schorndorf erhalten Ausweise, die sie zur Befragung legitimieren. Diese Ausweise erhalten die Erhebungsbeauftragten erst nach ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung und der offiziellen Bestellung von Seiten der Zensus-Erhebungsstelle. Sollten dennoch Auffälligkeiten bestehen, kann gerne die Erhebungsstelle des Zensus 2022 kontaktiert werden.
  • Welche Daten werden erhoben?
    Es werden sogenannte Ziel-1-Merkmale zur Existenzfeststellung erhoben, also Name, Geschlecht und Geburtsdatum, sowie darüber hinausgehende soziodemographische Merkmale (Ziel-2). Das sind Fragen zur Wohnsituation, zu Bildung und Ausbildung oder zur Berufstätigkeit. Für die Angabe dieser Daten erhalten die Auskunftspflichtigen Online-Zugangsdaten, um eigenständig die Fragen zu beantworten. Bei der gesamten Befragung werden jedoch keine Daten zum Gehalt oder ähnlichem erhoben. Ebenso müssen die Auskunftspflichtigen zu keiner Zeit Kontodaten, E-Mail-Adressen oder ähnliches angeben. Falls Auskunftspflichtige hierbei Auffälligkeiten bemerken, sollen sie bitte umgehend die Erhebungsstelle kontaktieren.
  • Kann man sich so einen Befragungsbogen vorab anschauen?
    Ja, wir haben ein Muster des Befragungsbogens auf der Webseite der Stadt Schorndorf verlinkt.
  • Was passiert dann mit meinen erhobenen Daten?
    Die Daten werden verschlüsselt an das Statistische Landesamt übermittelt und fließen in die Statistik des Zensus 2022 ein. Die bei jedem Auskunftspflichtigen erhobenen Einzeldaten werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht an andere Behörden außerhalb der Statistik. Zudem werden die persönlichen Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht. Somit sind keinerlei Rückschlüsse auf Personen möglich. Dies entspricht dem Grundprinzip der amtlichen Statistik. Die Ergebnisse werden später veröffentlicht, doch da dies erst nach dem Geheimhaltungsverfahren der Fall ist sind keine Rückschlüsse auf Einzelfälle möglich.
  • Welche Vorbereitungen laufen aktuell im Hintergrund?
    Vorab haben wir bereits ehrenamtliche Erhebungsbeauftrage gesucht, die die Befragungen durchführen. In den vergangenen Tagen fanden Schulungen für die rund 26 freiwilligen Helfer statt. Ein paar zusätzliche Erhebungsbeauftragten wären noch toll, interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne bei uns melden.
  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
    Der Zensus wird vor Ort von den Mitarbeitenden der Erhebungsstelle der Stadt Schorndorf betreut. Bei Fragen, Anmerkungen oder Auffälligkeiten rund um den Zensus sollen sich Bürger gerne bei uns melden. Telefon 07181 602-3102, E-Mail zensus(at)schorndorf.de

Weitere Informationen zum Zensus 2022

Auf der städtischen Webseite sind unter www.schorndorf.de/zensus die wichtigsten Punkte rund um den Zensus 2022 zusammengefasst, sowie weitere Informationen verlinkt. Zudem findet man dort auch ein Video zum Interview mit Erhebungsstellenleiter Marcel Zimmer und kann die Informationen nochmal nachhören.