Stadtnachricht

Gewässerschau in Schorndorf


Für einen zuverlässigen Hochwasserschutz ist eine regelmäßige Überprüfung der Gewässer erforderlich.

Die Stadt Schorndorf mit ihren Teilorten ist durch viele Gewässer geprägt. Rund 74 Kilometer Gewässer sind in Schorndorf zu verzeichnen. In Zeiten des Klimawandels und den damit verbundenen zunehmenden extremen Wetterereignissen wie Starkregen und Co, erfordert ein zuverlässiger Hochwasserschutz regelmäßige Überprüfungen des Gewässerzustandes. Nur so können mögliche Problem- oder Gefahrenstellen in und an den Gewässern frühzeitig erkannt und beseitigt werden.
Die Stadt Schorndorf führt daher regelmäßig eine Gewässerschau in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde des Rems-Murr Kreises durch.

In diesem Jahr wurde der Gewässerzustand des Ramsbachs und des Eichenbachs überprüft. Im Rahmen der Gewässerschau wurden die Uferbereiche begutachtet und vorhandene Gefahrenquellen wie Ablagerungen von Holz, Kompost oder anderem losen Material dokumentiert, um im Anschluss die Verantwortlichen zur Beseitigung dieser Risiken aufzufordern. Auch auf wassergefährdende Stoffe, welche die ökologische Funktion des Gewässers beeinträchtigen können, wurde ein Augenmerk gelegt.
Nebenbei wurden zudem Anlagen erfasst, die im Überschwemmungsgebiet illegal errichtet wurden.
Weitere Informationen

Uferzonen mit ihren Randstreifen bieten wichtige Funktionen für die Tier- und Pflanzenwelt und sollen naturnah gestaltet und entwickelt werden.
Die Wurzeln standortgerechter heimischer Bäume und Büsche befestigen die Uferbereiche und schaffen wertvolle Lebensräume. Aufgrund dessen ist das Befestigen des Ufers zum Beispiel mit Hilfe von Holzbalken oder Steinen verboten. Die Ausgestaltung dieser Bereiche unterliegt im weiteren bestimmten Bewirtschaftungszielen aus Gründen des Hochwasserschutzes (Wasserrahmenrichtlinie der EU, Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, Wassergesetz Baden-Württemberg). So dürfen in diesem Randstreifen unter andere keine Komposthaufen, Holzlager oder Rasenschnitt abgelagert oder Zäune, Hütten, Treppen oder Ähnliches gebaut werden.
Im Falle eines Hochwassers werden alle diese Dinge abgeschwemmt und sammeln sich in Engstellen, wie Brücken oder Verdolungen und verhindern so den sicheren Durch- und Abfluss.

Diese Schutzzone des Gewässerrandstreifens wird nicht, wie oft vermutet ab der Bachmitte gemessen, sondern bei ausgeprägten Uferböschungen ab der Böschungsoberkante und bei flachen Böschungen ab der mittleren Hochwasserlinie gemessen. Im Innenbereich bemisst der Gewässerrandstreifen fünf Meter und im Außenbereich zehn Meter.
Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite des Regierungspräsidium Baden-Württemberg.