Stadtnachricht

Landesfamilienpass für Familien


Unter Vorlage des Landesfamilienpasses und der Gutscheine können Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg erhalten.
Grundsätzlich bleiben die Voraussetzungen für den Erhalt des Landesfamilienpasses gleich wie in den Vorjahren. Bei der Ausstellung können neben einer berechtigten Person bis zu vier weitere Erwachsene Personen (Begleitpersonen) eingetragen werden; dies kann zum Beispiel der getrenntlebende Elternteil, Oma oder Opa oder eine andere Betreuungsperson sein.

Familien können einen Landesfamilienpass erhalten, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Die Gutscheinkarte kann bei der Stadtverwaltung Schorndorf, BürgerService, Urbanstraße 24, Zimmer 122 oder bei den jeweiligen Verwaltungsstellen abgeholt werden. Der BürgerService hat montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet. Dienstags und donnerstags zusätzlich von 13.30 bis 18 Uhr. Freitags ist von 8 bis 12 Uhr geöffnet.