Stadtnachricht

Neue Online-Dienste der Ausländerbehörde


Seit dem 1. März ist es möglich, Anträge bei der Ausländerbehörde der Stadt Schorndorf digital einzureichen. Die neuen Online-Dienste, die auf dem „Einer für Alle“-Prinzip des Onlinezugangsgesetzes basieren, stehen Bürgerinnen und Bürgern in Schorndorf unter www.schorndorf.de/ausländerbehörde-online-anträge zur Verfügung.
Eine integrierte Entscheidungshilfe führt die Nutzenden durch gezielte Fragen schnell und sicher zum richtigen Antrag. Die Mehrsprachigkeit der Anträge gewährleistet, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer Muttersprache, auf die benötigten Informationen zugreifen können.

Zeitersparnis mit Online-Diensten

Ein weiterer Vorteil der neuen Online-Dienste der Ausländerbehörde ist die damit verbundene Zeitersparnis. Durch die Option, Anträge online einzureichen, entfällt der erste Behördengang - eine erfreuliche Nachricht besonders für Berufstätige und Familien.
Nachdem ein Online-Antrag mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen eingereicht wurde, erfolgt automatisch und ohne Medienbrüche die Überführung in das Fachverfahren der Ausländerbehörde. Ein Besuch bei der Behörde wird erst nach Rückmeldung durch diese erforderlich. Eine anstehende Rechtsänderung könnte im kommenden Jahr zusätzlich die Möglichkeit bieten, den Aufenthaltstitel gegen eine Gebühr direkt nach Hause zustellen zu lassen. Dadurch würden persönliche Abholungen entfallen.
Das „Einer für Alle“-Prinzip, kurz EfA-Prinzip, bei dem ein Bundesland oder eine Allianz eine zentral entwickelte Leistung anderen Ländern zur Verfügung stellt, bildet die Grundlage der neuen Online-Dienste der Ausländerbehörde, die aus Brandenburg stammen.
Die Einführung dieser neuen Online-Dienste markiert einen bedeutenden Schritt zur Digitalisierung der Ausländerbehörde in Schorndorf. Die Stadt unterstreicht damit ihre Verpflichtung, zeitgemäße Technologien zu nutzen, um Bürgerdienste zu verbessern und Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.

Über die Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde in Schorndorf ist die Anlaufstelle für ausländische Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt wohnen. Sie prüft anhand der geltenden gesetzlichen Regelungen, wer sich in Deutschland aufhalten darf.