Barrierefreiheit im öffentlichen Raum

Barrierefreiheit gestaltet sich als eine grundlegende Voraussetzung für gelingende Inklusion. Es stellt damit das erste Handlungsfeld des Aktionsplans dar. Aus diesem Grund lässt sich Barrierefreiheit auch als Querschnittsthema auffassen, welches sich in mehreren Handlungsfeldern wiederfinden lässt. Eine genaue Begriffserklärung nach § 3 Abs. 2 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes wird in der Einführung dargestellt. Einen besonderen Stellenwert bekommt die Barrierefreiheit in den Bereichen des öffentlichen Raums sowie derMobilität. Es ist dabei notwendig, dass es eine Erweiterung der Perspektive gibt, denn häufig werden lediglich bauliche Barrieren wie ein zu hoher Bordstein gesehen. Jedoch bezieht sich Barrierefreiheit im weiteren Sinne auch auf den Zugang zu Informationen, Kommunikation oder auch komplizierte Texte. Außerdem ist Barrierefreiheit abhängig von der Art der Behinderung, denn Menschen mit einer Geh-, Seh- oder Hörbehinderung oder psychischen Erkrankungen werden mitunterschiedlichen Hürden und Barrieren konfrontiert, die sie zu bewältigen haben.

Artikel 9 der UN-BRK macht dabei Aussagen über die Zugänglichkeit und verpflichtet die Vertragsstaaten zu folgendem:

  • Artikel 9: Zugänglichkeit
    Es soll ein gleichberechtigter Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen bzw. bereitgestellt werden, gewährleistet sein. Durch die getroffenen Maßnahmensollen Zugangshindernisse und -barrieren festgestellt und beseitigt werden.

In Artikel 20 der UN-BRK wird die persönliche Mobilität in den Mittelpunkt gerückt:

  • Artikel 20: Persönliche Mobilität
    Die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen soll mit größtmöglicher Unabhängigkeit sichergestellt werden.

§ 8 Abs. 5 des Behindertengleichstellungsgesetz fordert, dass „öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr […] nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten“ sind. Dabei ist in Betracht zu ziehen, dass die Herstellung von Barrierefreiheit häufig mit einem (hohen) finanziellen Aufwand in Verbindung steht, weshalb die Umsetzung in vielen Fällen als schwierig und langfristig angesehen wird. Um diesem vorzubeugen, wird dazu geraten, dass Barrierefreiheit und Inklusion bei zukünftigen Projekten und Vorhaben von Beginn an während der Planungsphasen mitgedacht werden. Hierdurch können mögliche entstehende Kosten vorgebeugt und eingespart werden.

Dabei ist zu betrachten, dass die Absenkung eines Bordsteines sowohl für die Zielgruppe des Aktionsplans der Menschen mit Behinderung als auch für Familien mit Kinderwagen, zeitweisemobilitätseingeschränkte Menschen und auch für ältere Menschen mit Rollator einen positiven Mehrwert bringen. Auch bei der Umsetzung von leichterer Sprache bei Texten ist für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen ein entscheidender Vorteil zu sehen und bezieht somit noch weitere Personengruppen ein.

Die Stadt Schorndorf setzt es sich zum Ziel, die Barrierefreiheit in einem hohen Maß in allen Lebensbereichen umzusetzen. Es ist jedoch zu beachten, dass eine vollumfängliche Barrierefreiheit aus geografischen Gründen nicht möglich ist. Auch zu betrachten ist dabei derzeitliche Aufwand bei der Umsetzung der Barrierefreiheit. Daher können die erforderlichenMaßnahmen nur Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen.

Ist-Zustand in Schorndorf

Die Stadt Schorndorf hat einen historischen Altstadtkern und somit auch entsprechend Altbauten und Kopfsteinpflaster als Grundvoraussetzung. Auch denkmalgeschützte Gebäude und Brandschutzmaßnahmen erfordern Kompromisse bei der Umsetzung von Barrierefreiheit. Doch trotz dieser Vorgaben machen wir es uns zum Ziel, im Rahmen von baulich-funktionellen Gegebenheiten bei Umbauten, Sanierungen und Neubauten von Straßen, Gebäuden, Haltestellen, Spielplätzen und Grünanlagen Barrierefreiheit möglichst umfassend umzusetzen. Momentan wird von Seiten der Stadtverwaltung ein barrierefreier Zugang zu den meisten öffentlichen Gebäuden wie beispielsweise den Rathäusern gewährleistet. Als Herausforderung wird dabei angesehen, dass Barrierefreiheitunterschiedliche Ansprüche und Anforderungen von den verschiedenen Behinderungsarten mit sich bringt. Aus diesem Grund kann eine umfassende Barrierefreiheit nicht immer und überall umgesetzt werden.

Die Bushaltestellen werden schrittweise behindertengerecht umgebaut bzw. angepasst. Außerdem wird die Gestaltung eines inklusiven Spielplatzes angestrebt. Hierfür sollen inklusive und barrierefreie Spielgeräte geschaffen werden. Innerhalb der Betriebsstätten der Bündnispartner wird auf einen baulichen barrierefreien Zugang geachtet. Dies soll allen einen niederschwelligen Zugang gewähren. Bei der Befragung der Menschen mit Behinderung hat sich jedoch gezeigt, dass es besonders imZugang zu Informationen hohe Barrieren zu überwinden gibt. Dabei werden häufig unklare Zuständigkeiten und fehlende Transparenz als große Hürden benannt. Besonders bei bestehenden Angeboten wird nicht ausreichend darüber informiert, wie Menschen mitBehinderung teilnehmen können. Auch im Bereich des Einzelhandels bedarf es einem Ausbau der Barrierefreiheit. Dies beginnt bereits bei der Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung.

Die Umsetzung von Barrierefreiheit ist ein langfristiges Ziel. Es erfordert hohe finanzielle Kosten. Häufig betrifft dies den Umbau von Altbauten und das bestehende Umfeld. Das ist der Grund dafür, dass die notwendigen Maßnahmen erst nach und nach im Zuge von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden können. Die Stadt Schorndorf

macht es sich zum Ziel, dass Barrierefreiheit, soweit technisch möglich, in allen Planungs- und Umsetzungsphasen von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt wird.

Zukünftige Entwicklung für Schorndorf

Die Stadt Schorndorf stellt sich der Herausforderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Essoll dabei das Ziel sein, dass eine möglichst umfassende Barrierefreiheit erreicht und umgesetzt wird.In diesem Handlungsfeld wird dabei die Barrierefreiheit für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten verfolgt. Diese bezieht sich auf den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Plätzen,Grünflächen und Spielplätzen. Außerdem soll der Zugang zu Informationen und Dienstleistungenerleichtert werden. Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und auch psychischenBeeinträchtigungen sollen ganz natürlich zum Schorndorfer Stadtbild gehören und sicher unterwegs sein können im Stadtgebiet.

Maßnahmenkatalog

Ziel: Ausbau von barrierefreien Straßen und Wegen

Verantwortlich
  • Fachbereich Familie und Soziales
  • Fachbereich Infrastruktur
Zeitrahmen
  • Kurzfristig
Aktueller Fortschritt
  • To-Do:
  • In Arbeit:
  • Erledigt: Gemeinsam mit dem Fachbereich Infrastruktur wurde am 18.05.2022 eine Beteiligung zum Thema „BarrierefreiesSchorndorf?!“ durchgeführt -> dieser ging eine Analyse von baulichen Hürden in der Stadt Schorndorf voraus, welche verstetigt wurde.
Verantwortlich
  • Fachbereich Familie und Soziales
  • Fachbereich Infrastruktur
Zeitrahmen
  • Langfristig (bis zu 2 Jahre)
Aktueller Fortschritt
  • To-Do:
  • In Arbeit:
  • Erledigt:
Verantwortlich
  • Fachbereich Infrastruktur
Zeitrahmen
  • Kurzfristig
Aktueller Fortschritt
  • To-Do:
  • In Arbeit: Es findet eine regelmäßige Überprüfung statt, welche eine Optimierung und Anpassung, wenn dies möglich ist, einschließen.
  • Erledigt: Die Grünphasen der Fußgängerampeln in der Göppinger Straße und Stuttgarter Straße werden verlängert. Die Ampeln in der Burgstraße/Schlichtener Straße können nicht angepasst werden. Diese große Straßenkreuzung wird aber in den nächsten Jahren grundlegend saniert und bei der Planung wird der Hinweis über zu kurze Grünphasen einbezogen.

Ziel: Ausbau barrierefrei nutzbarer öffentlicher Plätze und Gebäude

Verantwortlich
  • Fachbereich Infrastruktur
Zeitrahmen
  • Langfristig
Aktueller Fortschritt
  • To-Do:
  • In Arbeit: Ideensammlung zur Positionierung von inklusiven Spielgeräten auf den regulären Spielplätzen -> Implementierung eines inklusiven Spielspielplatzes auf dem IBA-Gelände 2026
  • Erledigt:
Verantwortlich
  • Fachbereich Familie und Soziales in Kooperation mit Einzelhändlern, Centro, Bündnispartner
Zeitrahmen
  • Langfristig
Aktueller Fortschritt
  • To-Do:
  • In Arbeit: Aufruf in Schorndorf Aktuell für Legospenden und einen geeigneten Raum
  • Erledigt: