Voraussetzungen/Kenntnisse
- Teamfähigkeit, Flexibilität, soziales Engagement
- erforderliches Wissen wird vermittelt in Ausbildungen und Lehrgängen
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Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums.
Der gesetzliche Auftrag des THW ist:
Technische Hilfe im zivilen Bevölkerungsschutz
Technische Hilfe im Ausland im Auftrag der Bundesregierung
Technische Hilfe bei der örtlichen friedensmäßigen Gefahrenabwehr auf Anforderung der zuständigen Stellen (Feuerwehr, Polizei und kommunale Sicherheitsbehörden)