Stadtbücherei von A bis Z

Bringen Sie zur Anmeldung bitte Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass samt Meldebescheinigung mit. Kinder und Jugendliche unter 16 benötigen auf dem Anmeldeformular die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Möchten Sie uns einen bestimmten Titel zur Anschaffung vorschlagen? Schreiben Sie uns eine E-Mail. Die zuständige Lektorin wird Ihren Vorschlag prüfen und Ihnen eine Rückmeldung geben.
Für die Ausleihe aus der Stadtbücherei benötigen Sie einen Benutzerausweis. Dieser ist nicht übertragbar. Bringen Sie zur Anmeldung bitte Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass samt Meldebescheinigung mit. Kinder und Jugendliche unter 16 benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Der Benutzerausweis muss bei jeder Ausleihe vorgelegt werden. Die  Bedingungen der Ausleihe regelt unsere Benutzungsordnung (PDF 224 KB).
Bitte melden Sie uns den Verlust Ihres Benutzerausweises, damit wir ihn sperren können. Sie erhalten einen Ersatzausweis.
Für die Ausleihe aus der Stadtbücherei benötigen Sie einen Benutzerausweis. Bitte melden Sie uns den Verlust Ihres Benutzerausweises, damit wir ihn sperren können. Sie erhalten einen Ersatzausweis.
Die genauen Bedingungen der Ausleihe regelt unsere Benutzungsordnung (PDF 192 KB).
Bitte prüfen Sie die Medien vor dem Ausleihen auf Beschädigungen und Vollständigkeit und melden Sie diese dem Personal. Für beschädigt oder unvollständig zurückgegebene Medien ist der/die letzte Entleiher/in schadensersatzpflichtig. Bitte nehmen Sie selbst keine Reparaturen an den Medien vor.
Für den Bestand können wir nur gut erhaltene Bücher verwenden, die nicht älter als drei Jahre sind. Für ältere Titel haben wir leider keine Verwendung. Wir bitten Sie, Ihre Spenden persönlich an der Theke abzugeben.
Bei Verlust oder Beschädigung erhalten Sie an der Theke gegen 1,50 Euro einen Ersatzausweis.
Die Stadtbücherei ist in der Regel auch während der Schulferien geöffnet. Einzelne Schließtage werden vorab durch Aushang, auf den Ausleihquittungen und in der Presse bekannt gegeben.
Titel, die für wissenschaftliche Zwecke benötigt werden und nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können für 2,50 Euro pro Titel über den Deutschen Leihverkehr bestellt werden. Die Bestellung ist nur mit gültigem Benutzerausweis möglich. Bitte achten Sie auf genaue Angaben. Falls ein bestellter Titel in der gebenden Bibliothek entliehen ist, kann es durchaus einige Wochen dauern, bis er für Sie bereitgestellt werden kann. Über die Fernleihe zur Verfügung gestellte Titel sind nicht verlängerbar.
Für Schulklassen und Kindergartengruppen bieten wir kostenlose und altersgerecht gestaltete Einführungen an. Auch Gruppen von Erwachsenen erhalten auf Anfrage gerne eine Führung,
zum Beispiel mit Einführung in den Computer-Katalog. Termine nach Anfrage.
Lesegenuss verschenken können Sie mit einem Bücherei-Gutschein. Sowohl die Jahresgebühr als auch eine Vierteljahresgebühr sind als Gutschein erhältlich.
Für Erwachsene beträgt das Leihentgelt: Jahresgebühr: 15 Euro, Vierteljahresgebühr: 5 Euro, Einzelgebühr: 1 Euro (pro Medieneinheit für Ausleihe und Verlängerung). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Schüler mit gütligem Schülerausweis entleihen kostenlos, ebenso wie Inhaber des Schorndorfer Familienpasses bei Vorlage dieses Passes. Für Kindergärten und Schulen bieten wir einen kostenlosen Institutionenausweis an.
Bücher, CDs, Spiele und Zeitschriften können für vier Wochen entliehen werden, Tonies und DVDs für zwei Wochen. Bücher, Hörbücher und Spiele können zweimal verlängert werden, sofern nicht vorgemerkt. Verlängerung können über den Online-Katalog vorgenommen werden.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine thematische Medienkiste zusammen.

Ihre Ansprechpartnerin: Karin Frenz
Weitere Informationen
Für die Medienrückgabe außerhalb der Öffnungszeiten steht im Eingangsbereich ein Medienrückgabekasten bereit. Aus Kapazitätsgründen ist an Feiertagen und Brückentagen keine Öffnung möglich. Es können alle Medienarten außer Spiele und Tonies über den Medienrückgabekasten zurückgegeben werden. Bearbeitet werden nur die eingeworfenen Medien. Verlängerungen für weitere Medien müssen separat veranlasst werden. Wenn wegen verspäteter Rückgabe bereits Mahn- und Säumnisgebühren angefallen sind, so bleiben diese im Benutzerkonto bestehen. Wir bitten die betroffenen Leser, die Gebühren innerhalb von sechs Tagen zu den Öffnungszeiten der Stadtbücherei zu begleichen, ansonsten erfolgt eine Rechnungsstellung. Bitte vergewissern Sie sich nach dem Einwurf der Medien, dass kein Medium mehr in der Einwurfklappe zurückbleibt. Wenn der Medienrückgabekasten voll ist, dürfen keine Medien mehr eingeworfen werden. Prüfen Sie die Medien auf Vollständigkeit (zum Beispiel Bücher mit Beilagen, komplette Anzahl von CDs). Nicht vollständig abgegebene Medien können nicht zurückgebucht werden.
Bitte halten Sie die Leihfrist ein. Gemäß unserer Benutzungsordnung (PDF 224 KB) werden Entleiher, die ihre Medien nicht rechtzeitig zurückgeben, schriftlich gemahnt. Für jede Mahnung wird 2 Euro berechnet. Zusätzlich sind für jede angefangene Woche 1 Euro pro Medium zu entrichten. Werden die Medien nach der letzten Mahnstufe nicht abgegeben, müssen wir sie samt Mahn- und Säumniskosten in Rechnung stellen.
Die Benutzerausweise sind nicht übertragbar. So benötigt zum Beispiel jedes erwachsene Familienmitglied einen eigenen Benutzerausweis.
Bitte teilen Sie uns Adressänderungen umgehend mit.
Bücher, CDs, Spiele und Konsolenspiele können zweimal verlängert werden, sofern nicht vorgemerkt. Die Verlängerung können Sie persönlich, telefonisch oder über den Online-Katalog tätigen. Nicht verlängerbar sind Tonies, DVDs und Zeitschriften.
Bei Verlust eines Mediums ist Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
Entliehene Medien können Sie gegen eine Gebühr von 0,50 Euro vormerken. Sie werden direkt nach der Abgabe für Sie zurückgelegt und Sie erhalten Nachricht per Post. Vormerkungen sind persönlich, telefonisch oder über den Online-Katalog möglich.
Konnten Sie die Antwort auf Ihr Anliegen nicht finden? Dann fragen Sie uns!