Schritt 3 von 3
Bauen am Gewässer
Vorab informieren:
Für den Bau von Brücken, Stegen, Überfahrten, Ufermauern und sonstigen Anlagen an einem Gewässer oder im Uferbereich sowie für die Gewässerkreuzung mit Leitungen aller Art ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
Die wasserrechtliche Genehmigung muss beim zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen beantragt werden.
Die wasserrechtliche Genehmigung muss beim zuständigen Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen beantragt werden.
Telefon:
Fax:
0 71 51 5 01-1525
E-Mail:
Der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung muss vor Baubeginn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Ein einfaches Schreiben (formloser Antrag), aus dem der Bauherr mit Anschrift und das Baugrundstück ersichtlich sind, reicht dabei als Antrag aus.
Im Verfahren wird geprüft, ob die geplante Anlage zugelassen werden kann und welche Auflagen dabei zu beachten sind.
Folgende Unterlagen müssen dem wasserrechtlichen Antrag beigefügt werden:
- Übersichtslageplan
- Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Dartstellung der Anlage
- Bauzeichnungen
- Längs- und Querschnitte
- Erläuterungsbericht
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Landratsamts Rems-Murr-Kreis unter folgendem Link www.rems-murr-kreis.de.