Zusatzinformation für Privatparkplätze: Wie muss ein Privatparkplatz beschildert sein?
Eine private Stellfläche muss ordnungsgemäß durch eine deutliche Kennzeichnung des privaten Parkplatzes beschildert sein. Dies kann entweder durch die Angabe des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeuges oder durch den Firmennamen erfolgen. Außerdem ist grundsätzlich folgendes Zusatzschild anzubringen: „Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt/zur Anzeige gebracht“.
Bei der erstmaligen Erstattung einer Anzeige ist ein Foto der angebrachten Beschilderung beizufügen.