Dienstleistung
Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Vorab informieren:
Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details, zum Beispiel zur Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Der Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.
Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
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Assistenz - Fachbereich Infrastruktur
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Sachgebietsleitung Friedhofswesen – Fachbereich Infrastruktur
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Friedhofsverwaltung – Fachbereich Infrastruktur
- Der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung liegt vor,
- der Standesbeamte oder die Standesbeamtin des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk) und
- die Todesart ist nicht oder nicht mehr ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der verstorbenen Person erfolgte durch die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht
Sie müssen eventuell bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragen.
Todesbescheinigung
Verstorbene dürfen bestattet werden, wenn durch ärztliche Leichenschau jede Möglichkeit des Scheintods ausgeschlossen ist.
Verstorbene, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet sein oder bei einer Beförderung in das Gebiet einer anderen Gemeinde auf den Weg gebracht werden. Die Ortspolizeibehörde kann hiervon Ausnahmen zulassen, wenn keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Sie kann aus gesundheitlichen Gründen anordnen, dass Verstorbene früher zu bestatten oder auf den Weg zu bringen sind.
Die Gebühren sind in der jeweiligen Friedhofssatzung geregelt.
Ein separates Grabfeld (Erdgrab als Wahlgrab oder Reihengrab) steht für muslimische Bestattungen zur Verfügung.