Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.
?Leider können aktuell aufgrund der komplexen Prozesse noch nicht alle Anträge und Dienstleistungen komplett digitalisiert und als Online Prozess angeboten werden.
Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
Sie sind zwischen zehn und 15 Jahre alt,
Sie haben keinen Sachkundenachweis und
Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
Sie sind mindestens zehn Jahre alt und
Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Personalausweis
Passbild
Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
keine
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung eines Fischereischeins wird von den Gemeinden festgesetzt. Für die Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit beträgt diese einmalig 30,30 Euro. Zusätzlich ist eine Fischereiabgabe von 8 Euro je Kalenderjahr zu bezahlen. Die Gebühr für die Erteilung eines Jugendfischereischeines beträgt einmalig 10,10 Euro.
Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein erhalten.