Elterngeld beantragen
Vorab informieren:
Als Eltern sind Sie berechtigt, Elterngeld zu beantragen. Es schafft nach der Geburt den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied.
Für Geburten ab dem 01.07.2015 können Sie zwischen dem Basiselterngeld, dem bisherigen Elterngeld, und dem Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren.
So kann beispielsweise eine Mutter oder ein Vater zehn Monate Basis-Elterngeld und anschließend vier Monate Elterngeld Plus beziehen.
Daneben können Sie beim Elterngeld Plus Partnerschaftsbonus erhalten, wenn Sie sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin die Betreuung des Kindes teilen und beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Alle drei Arten von Elterngeld richten sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, der für die Kinderbetreuung entweder ganz zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit verringert.
Dauer des Basiselterngeldes
- Beide Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld.
- Ein Elternteil muss mindestens zwei Monate und kann maximal zwölf Monate Basiselterngeld beziehen.
- Die zwölf Monate können die Elternteile auch unter sich aufteilen, beispielsweise indem ein Elternteil vier und der andere acht Monate Elterngeld erhält.
- Beide Elternteile können auch gleichzeitig Elterngeld erhalten.
- Wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Basiselterngeld gleichzeitig mit dem anderen erhält, können beide zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld beantragen.
- Alleinerziehende können auch die gesamten 14 Monate Basiselterngeld beantragen, wenn sie die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Dies gilt auch, wenn
- mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls verbunden wäre oder
- die Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist, insbesondere weil er wegen einer schweren Krankheit oder Schwerbehinderung sein Kind nicht betreuen kann.
Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen über 250.000 Euro beträgt beziehungsweise Ehepaare, die mehr als 500.000 Euro im Jahr versteuern, erhalten kein Elterngeld.
Höhe des Basiselterngeldes
Das Basiselterngeld beträgt bis zu 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens exklusive Sonderzahlungen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes. Maximal bekommen Sie 1.800 Euro monatlich. Für geringverdienende Eltern mit einem um bestimmte Ausgaben bereinigten Nettoeinkommen unter 1.000 Euro erhöht sich die Ersatzrate in kleinen Schritten von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent.
Mehrlingsgeburten und Geschwisterzuschlag
Bei Mehrlingsgeburten bekommen Sie für jedes weitere Kind 300 Euro zusätzlich.
Sie haben Anspruch auf einen monatlichen Geschwisterbonus, solange im Haushalt ein weiteres Kind unter drei Jahren lebt.
Hinweis: Bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Kinder unter sechs Jahre alt sind. Der Betrag des Elterngeldes wird dann um 10 Prozent erhöht, mindestens um 75 Euro.
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Armut, Prävention und Familienbildung - Fachbereich Familie und Soziales
Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf.
- Ihr Kind lebt bei Ihnen und Sie betreuen es selbst.
- Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann sich auch ein Elterngeldanspruch bei einem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ergeben. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt der L-Bank "Allgemeine Hinweise zum Elterngeld für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands".
Bei Drittstaatsangehörigkeit ist der Satus Ihres Aufenthaltstitels ausschlaggebend. Im Einzelfall hilft hier die L-Bank Familienförderung.
- Starten Sie den Onlineantrag.
- Füllen Sie die notwendigen Felder aus und schicken Sie Ihre Angaben ab.
- Sie erhalten Ihre persönlichen Antragsunterlagen anschließend in das Postfach Ihres Servicekontos. Drucken Sie diese aus, unterschreiben Sie sie und schicken Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die L-Bank. Wenn Sie den Antrag nicht selbst ausdrucken können, können Sie ihn auch per Post erhalten.
Legen Sie im Antrag fest, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beziehen möchte, müssen beide Elternteile unterschreiben.
Sie können auch jeder für sich einen Antrag stellen. Dann muss jeder Elternteil in seinem jeweiligen Antrag angeben, für wie viele und welche Lebensmonate des Kindes er Elterngeld beansprucht.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.
Das Elterngeld erhalten Sie zu Beginn jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.
Beispiel: Ist Ihr Kind am 15. geboren, überweist die Bundeskasse das Geld am 15. jeden Monats.
In der Regel geht es zwei bis drei Bankarbeitstage später auf Ihrem Konto ein.
Weder kann der Auszahlungstermin geändert noch ein Einmalbetrag ausgezahlt werden.
Ergeben sich während der Bezugsmonate Änderungen, beispielsweise weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöhen oder reduzieren, müssen Sie dies der L-Bank mitteilen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, beispielsweise eine geringfügige oder kurzfristige Tätigkeit. Die L-Bank prüft dann, ob Ihnen durch die Änderung zusätzliches Elterngeld zusteht oder ob Sie Elterngeld zurückzahlen müssen.
Wenn Sie alle Fragen beantwortet und alle Daten eingegeben haben, erhalten Sie eine Unterlagenliste. Diese Liste passt zu Ihren Angaben. Darin finden Sie alle Unterlagen, die Sie Ihrem unterschriebenen Antrag beilegen müssen. Sie können keine digitalen Unterlagen hochladen. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, können Sie der L-Bank Unterlagen mit einer E-Mail senden.
Das Antragsformular in Papierform erhalten Sie alternativ beim Fachbereich Familie und Soziales.
Beantragen Sie das Elterngeld rechtzeitig. Rückwirkend können Sie es nur für maximal drei Lebensmonate erhalten.
Entscheidend ist das Eingangsdatum bei der Elterngeldstelle.
Bei der für das Elterngeld maßgeblichen Einkommensberechnung zieht die zuständige Stelle pauschale Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie für Sozialabgaben ab.
Bei der Bestimmung der letzten zwölf für die Einkommensberechnung maßgeblichen Kalendermonate berücksichtigt die zuständige Stelle folgende Monate nicht:
- Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld erhalten haben,
- Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung Ihr Einkommen gesunken ist oder
- Monate, in denen Sie Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben.
Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate herangezogen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe beziehungsweise Kinderzuschlag beziehen, rechnet die zuständige Stelle das Elterngeld auf diese Leistungen in der Regel an. Waren Sie vor der Geburt Ihres Kindes schon einmal erwerbstätig, erhalten Sie einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei.
Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es in einem ersten Schritt Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet wird, um den Steuersatz zu ermitteln. Im zweiten Schritt wird dieser ermittelte Steuersatz bei der Berechnung Ihres Einkommensteuerbetrages auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte ohne das Elterngeld verwendet.
Für angenommene Kinder und für mit dem Ziel der Annahme aufgenommene Kinder erhalten Sie Elterngeld von dem Zeitpunkt an, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Der Anspruch besteht nicht mehr ab dem 8. Geburtstag des Kindes.
Ausführliche Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Seiten der L-Bank und im Portal des Bundesfamilienministeriums. Dort können Sie Ihren Elterngeldanspruch mithilfe des Elterngeldrechners unverbindlich ausrechnen.
Beratung zum Thema Elterngeld sowie Informationen für Familien erhalten Sie bei Frau Sabine Daunderer - Termine nach Vereinbarung.
- Online-Elterngeld-Rechner
Bitte beachten Sie, das der Online-Rechner lediglich zur unverbindlichen Vorinformation dient und keine individuelle Beratung ersetzt!