Sobald die Möglichkeit besteht, ein Grundstück an die öffentliche Abwasserbeseitigung anzuschließen, ist in der Regel ein einmaliger Anschlussbeitrag zu entrichten.
Durch diesen Beitrag wird der Herstellungsaufwand für die Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken) teilweise finanziert.