Schritt 3 von 3
Beglaubigung: Öffentliche Beglaubigung
Vorab informieren:
Das Amt des Ratschreibers ist zum 1. Januar 2018 erloschen.
Bereits im Jahr 2008 hat die Landesregierung eine umfassende Neuorganisation des baden-württembergischen Grundbuchwesens beschlossen. Mit Abschluss der Grundbuchamtsreform zum 01. Januar 2018 wurden alle bisherigen Grundbuchämter in Baden-Württemberg aufgehoben und ihre seitherigen Bezirke 13 grundbuchführenden Amtsgerichten zugewiesen.
Das Grundbuchamt Schorndorf wurde bereits im Oktober 2016 dem zentralen Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zugeführt. Mit Abschluss der Grundbuchamtsreform ist auch das bisher bei der Stadt Schorndorf bestehende Amt des Ratschreibers zum 01. Januar 2018 erloschen. Für die bisher vom Ratschreiber wahrgenommenen Aufgaben, insbesondere die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften (zum Beispiel für Anmeldungen beim Vereinsregister), muss jetzt ein Notar aufgesucht werden. In Schorndorf sind dies die Notare Ariane Schuster und Heiko Schwertfeger, Karlstraße 15, 73614 Schorndorf, Telefon 07181 49211-0, Fax 07181 49211-99, E-Mail: kanzlei(at)notare-sus.de, Website: www.notare-sus.de.
Bereits im Jahr 2008 hat die Landesregierung eine umfassende Neuorganisation des baden-württembergischen Grundbuchwesens beschlossen. Mit Abschluss der Grundbuchamtsreform zum 01. Januar 2018 wurden alle bisherigen Grundbuchämter in Baden-Württemberg aufgehoben und ihre seitherigen Bezirke 13 grundbuchführenden Amtsgerichten zugewiesen.
Das Grundbuchamt Schorndorf wurde bereits im Oktober 2016 dem zentralen Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zugeführt. Mit Abschluss der Grundbuchamtsreform ist auch das bisher bei der Stadt Schorndorf bestehende Amt des Ratschreibers zum 01. Januar 2018 erloschen. Für die bisher vom Ratschreiber wahrgenommenen Aufgaben, insbesondere die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften (zum Beispiel für Anmeldungen beim Vereinsregister), muss jetzt ein Notar aufgesucht werden. In Schorndorf sind dies die Notare Ariane Schuster und Heiko Schwertfeger, Karlstraße 15, 73614 Schorndorf, Telefon 07181 49211-0, Fax 07181 49211-99, E-Mail: kanzlei(at)notare-sus.de, Website: www.notare-sus.de.
Die öffentliche Beglaubigung, welche von einem Ratschreiber vorgenommen wird, ist von der amtlichen Beglaubigung zu unterscheiden. Eine amtliche Beglaubigung (zum Beispiel für Schulzeugnisse) kann von jeder "Siegelführenden Behörde" vorgenommen werden.