Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
Das ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Geburten im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis der Geburt gelten auch ausländische Geburtsurkunden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung
- besitzt die betroffene Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
- ist asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder
- ist ausländischer Flüchtling und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
Sie sind
- die betroffene Person,
- die Eltern dieser Person,
- die Kinder dieser Person oder
- der Ehemann oder die Ehefrau beziehungsweise Lebenspartner oder Lebenspartnerin.
Sie können die Eintragung persönlich oder schriftlich beantragen.
Sind Sie als antragsberechtigte Person aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.
Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin trägt die Geburt ins Geburtenregister ein. Sollte die Beurkundung nicht möglich sein, werden Sie umgehend informiert.
- dieselben Unterlagen wie bei der Anzeige der Geburt
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
- bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
keine
- EUR 100,00
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister: je EUR 12,00
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).
keine