Winterdienst
Sicher durch den Winter!
Die Mitarbeiter der Zentralen Diensten Schorndorf sind im Winter besonders gefordert. Denn wir sorgen mit 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sechs großen Räum- und Streufahrzeugen sowie neun Schmalspurfahrzeugen dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen trotz Eis und Schnee so gut wie möglich weiter fließt und öffentliche Flächen und Radwege benutzbar bleiben. Als erstes werden die ortsdurchquerenden Landes- und Kreisstraßen, die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs, Zufahrten zum Krankenhaus und die wichtigen Haupt- und Durchgangsstraßen geräumt und gestreut. Anschließend kümmern wir uns um Wohnsammelstraßen und um verkehrswichtige Straßen mit starkem Gefälle. Oberste Priorität haben auch die fußläufigen Bereiche am Omnibusbahnhof, an Bahnhöfen, Fußgängerzone und –überwegen.Ihr Beitrag für sichere Wege
Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind die Eigentümer/innen des angrenzenden Grundstücks verantwortlich. Zu diesen Gehwegflächen zählen auch Treppen oder die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulichen Gehweg. Die Gehwegflächen sollten so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Die Mindestbreite beträgt 1,50 Meter.Sie müssen Ihrer Streupflicht werktags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr nachgekommen sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind Sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen erneut zu räumen und zu streuen. Die Streupflicht endet um 20.00 Uhr.
Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem Streumaterial wie Splitt, Sand oder Granulat. Bitte beschränken Sie den Einsatz von Salz; es ist nur auf Gefällstrecken, Treppen, Rampen und bei Eisregen einzusetzen. Bitte denken Sie an die Umwelt!
Winterdienststrecken:
Räum- und Streupläne der Kernstadt und Stadtteile
Räum- und Streuplan Schlichten
Räum- und Streupläne der Kernstadt und Stadtteile
Räum- und Streuplan Schlichten