Grundsätzlich darf jeder an einem Markt teilnehmen. Der Veranstalter kann aber die Veranstaltung auf bestimmte Anbietergruppen beschränken oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen einzelne Interessenten ausschließen.
Die Auswahl unter den Bewerbern muss jedoch nach sachlichen, nachprüfbaren Auswahlkriterien erfolgen. Darunter fallen Kriterien wie Attraktivität, Ausgewogenheit, Vielseitigkeit und Neuartigkeit des vom Bewerber betriebenen Geschäfts.
Achtung!
Die Info- und Verkaufsstände für Schorndorfer Vereine und Organisationen befinden sich nicht innerhalb der Wochenmarktfläche. Eine Genehmigung für diese erhalten Sie von Katja Stock.
Der Veranstalter kann Ihnen die Teilnahme verweigern, wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit bestehen.
Die benötigte Standfläche darf eine Länge von zwölf Meter und eine Tiefe von vier Meter nicht überschreiten.
Es dürfen nur die folgenden Waren auf Wochenmärkten angeboten werden:
Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke,
Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei,
rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme von größerem Vieh.
Wenn Sie zugelassen werden, verpflichten Sie sich auch, die Vorschriften des Veranstalters zur Durchführung der Veranstaltung zu befolgen.
Sie müssen sich zur Teilnahme am Wochenmarkt anmelden. Hierzu benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Bewerbung. Um eventuelle Rückfragen möglichst gering zu halten und damit die Verfahrensdauer zu beschleunigen, verwenden Sie hierfür bitte das Bewerbungsformular.
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung:
hierfür legen Sie uns am Besten eine aktuelle Beitragsrechnung oder ein Bestätigungsschreiben der Versicherung vor
falls vorhanden: Gewerbeanmeldung
Die Standplatzgebühr ist in der Marktgebührensatzung geregelt und bemisst sich nach der Größe der überbauten Fläche.
Der Schorndorfer Wochenmarkt findet auf dem Mittleren und Oberen Marktplatz statt und ist dienstags von 7.00 bis 13.00 Uhr und samstags von 7.00 bis 13.30 Uhr geöffnet.