Martina Pikal
Ausländerwesen – Fachbereich BürgerService, Sicherheit und Ordnung
Für einen Besuch in der Schorndorfer Ausländerbehörde ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können unter www.schorndorf.de/terminvereinbarung oder per Telefon unter 07181 602-6008 vereinbart werden. Personen ohne Termin können leider nicht berücksichtigt werden.
Einige Anliegen können auch per E-Mail oder Post angestoßen werden. » weitere Informationen
Onlineanträge der Stadt Schorndorf zu den Themenfeldern Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen finden Sie unter folgendem Link:
Online-Anträge der Ausländerbehörde
» Informationen für Betroffene des Erdbebens, welche Ihre betroffenen Angehörigen nach Deutschland holen möchten
» Informationen zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG zum 1. Januar 2023
- Arbeitsgenehmigung für ausländische Studierende beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- beschleunigtes Fachkräfteverfahren als Arbeitgeber beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nationales Visum beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Passersatz für Ausländer (Notreiseausweis) beantragen
- Passersatz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten (Reiseausweis für Ausländer) beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben