Für alle städtischen Liegenschaften werden kontinuierlich die Verbräuche für Strom, Wärme und Wasser ermittelt und auf Optimierungspotenziale hin untersucht. Zudem sind diese Energieverbräuche gemäß § 18 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg jährlich dem Land Baden-Württemberg mitzuteilen.
Die ermittelten Energieverbräuche bilden die Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen zur effizienten Gestaltung der Gebäude sowie zur Überprüfung der umgesetzten Maßnahmen.