Ein Teil der Lortzingstraße soll 2024 zu einer Fahrradstraße umgebaut werden. Dies wurde durch den Ortschaftsrat Weiler und den Verwaltungs- und Sozialausschuss (VSA) beschlossen.
Die Lortzingstraße ist Teil des RadNETZ BW sowie des Remstal-Radwegs und ein wichtiger Bestandteil im Schorndorfer Radwegenetz. Auf kommunaler Ebene spielt die Lortzingstraße zudem eine wichtige Rolle für den Schüler- und Pendlerverkehr. Sie ist Teil der Fahrradachse Schorndorf-Weiler-Winterbach und bildet die direkte Anbindung zum Oskar-Frech-Seebad.
Welche Regeln gelten zukünftig in der Fahrradstraße Lortzingstraße?
- Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren.
- Andere Verkehrsteilnehmende müssen besonders Rücksicht auf den Radverkehr nehmen und ggf. das Tempo dem Radverkehr anpassen.
- Für alle gilt eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Beidseitig steht ein Seitenstreifen für die Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger zur Verfügung.
- Die Straße bleibt weiterhin für PKW sowie für Lieferverkehr nutzbar.
- Parken ist in dieser Straße untersagt.
- An den Kreuzungen gilt für alle rechts-vor-links.
Hintergrund
Der geplante ursprünglich Ausbau des Geh- und Radwegs entlang der Lortzingstraße wurde ins Jahr 2027 verlegt, daher beantragte der Ortschaftsrat Weiler als Übergangslösung die Ausweisung als Fahrradstraße, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen (Haushaltsantrag 23-25). Nach einer Vorstellung des Verkehrsprojekts im Ortschaftsrat Weiler und einem Vor-Ort-Termin stimmte der Ortschaftsrat der Einrichtung einer Fahrradstraße mehrheitlich zu. Der Haushaltsantrag wurde im Anschluss im VSA vorgestellt und wurde auch hier mehrheitlich beschlossen.