Beratung und Förderung

Sie wünschen Information zu Beratungsangeboten rund um den Themenbereich Klimaschutz? Sie suchen nach Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben in Form von Zuschüssen zur Finanzierung oder eines zinsverbilligten Darlehens? Hier haben wir einige Angebote und Informationen für Sie zusammengestellt.

Jeden ersten Donnerstag im Monat bietet die Energieagentur Rems-Murr gGmbH im Schorndorfer Rathaus am Marktplatz 1 eine kostenlose und unverbindliche Energieberatung an.

Zusätzlich finden jeden letzten Donnerstag im Monat Energieberatungen in den einzelnen Teilorten statt. Wann die Beratung im jeweiligen Teilort stattfindet, wird rechtzeitig vorab bekannt gegeben.

Die zertifizierten Energieberater informieren zu allen Themen rund um Heizungstechnik, baulichem Wärmeschutz, regenerativen Energien bis hin zu Fördergeldern und zum Stromverbrauch. Ob Eigentümer oder Mieter, selbst genutzt oder vermietet – die Energieberatung beantwortet alle Fragen individuell und anbieterunabhängig.

Zur besseren Planung der Energieberatung vor Ort, sollten Interessierte sich telefonisch anmelden. Die Anmeldung erfolgt hierbei über die Energieagentur Rems-Murr, Telefon 07151 975173-0.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Energieagentur Rems-Murr.

Die Kompetenzstelle Energieeffizienz Region Stuttgart (KEFF) unterstützt mit einem kostenlosen Energiecheck, durch den sich die Schorndorfer Betriebe und Unternehmen über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufklären lassen können. Darüber hinaus wird ein kostenloser Photovoltaik-, Druckluft, Beleuchtungs- und Pumpen-Check der Energieagentur Rems-Murr gGmbH angeboten.

Die nächste Energiekarawane ist im Frühjahr 2022 geplant. Interessierte Unternehmen melden sich bitte direkt bei der Energieagentur Rems-Murr, Telefon 07151 975173-30.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Energieagentur Rems-Murr.

Die Stadtwerke Schorndorf bieten eine Erstberatung zum Thema Photovoltaik an. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadtwerke: stadtwerke-schorndorf.de/photovoltaik

Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten von Nichtwohngebäuden, ab dem 1. Mai 2022 zudem für Neubauten im Wohnbereich. Ab 2023 gilt diese Pflicht zudem bei Dachsanierungen. Nähere Informationen erhalten Sie in der Grundlagenübersicht des Ministeriums für Umwelt. Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie gebündelt in den FAQs zur Photovoltaikpflicht.

Einen regelmäßig aktualisierten Überblick über die wichtigsten Förderprogramme für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen, bietet der FördermittelCheck von co2online.

Die Förderdatenbank der Landesenergieagentur KEA BW bietet Informationen zu zahlreichen Fördermöglichkeiten aus Programmen von EU, Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern.

In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Im Rahmen der novellierten Kommunalrichtlinie können seit dem 1. Januar 2022 auch öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen (der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen), im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine und sowie Religionsgemeinschaften (mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen) einen Förderantrag stellen.

Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium kommunale AkteurInnen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus. Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an. Anträge in der Kommunalrichtlinie können für strategische und investive Förderschwerpunkte von unterschiedlichen kommunalen AkteurInnen gestellt werden.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten durch die Kommunalrichtlinie.

Weitere Informationen zu ergänzenden Beratungsstellen finden Sie in unserem Branchenverzeichnis.

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